Am 1. Juli 2017 treten in Kraft vier Schlüsseldokumente, die eine harmonisierte rechtliche Basis für alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion schaffen. Die Einführung der einheitlichen Normen beseitigt Hindernisse bei dem freien Warenverkehr zwischen den EAWU-Mitgliedstaaten.
Folgende Dokumente sind in Kraft getreten:
- Der Einheitliche Register der Quarantäne-Schadorganismen
- Einheitliche Anforderungen zum Pflanzenschutz an die Quarantäne-Schadorganismen beim Zoll und auf dem Zollgebiet der EAWU
- Einheitliche Regeln und Normen zum Gewährleisten vom Pflanzen Quarantäne auf dem Zollgebiet der EAWU
- Regeln über Laboruntersuchungen von den Quarantäne-Schadorganismen
Die Waren, die vom Zoll auf die Quarantäne-Schadorganismen untersucht und freigegeben werden, können auf dem gesamten Zollgebiet frei in Umlauf gebracht werden.
Bis jetzt galten die nationalen Normen der jeweiligen Mitgliedstaaten, die teilweise erhebliche Diskrepanzen aufwiesen. Dies führte zu Behinderungen beim Inverkehrbringen von Waren auf den Binnenmarkt.