Das luxemburgische Justizministerium hat den Start einer Kampagne zur Reform des nationalen Unternehmensregisters — Luxembourg Business Registers (LBR) — angekündigt. Dabei sollen insbesondere die Arbeitsweisen im Umgang mit Unternehmen angepasst werden. RTL Today berichtet darüber.
Wie sich die Arbeit des Handelsregisters Luxemburg in letzter Zeit verändert hat
Die Eigentümerstruktur des Luxembourg Business Registers umfasst den Staat, die Handelskammer (Chamber of Commerce) und die Handwerkskammer (Chamber of Skilled Trades and Crafts). Unter der Verwaltung von LBR befinden sich die wichtigsten nationalen Register: das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS), das Register der wirtschaftlich Berechtigten (RBE), das elektronische Verzeichnis für Unternehmen und Vereine (RESA) sowie das Insolvenzregister (REGINSOL).
Das Großherzogtum Luxemburg hat Anfang 2025 eine Reform im Bereich der Unternehmensregisterführung und der Kontrolle von Eigentumsverhältnissen durchgeführt.
Die Rechtslage wurde durch ein Gesetz geändert, das am 23. Januar 2025 verabschiedet wurde. Es konkretisiert bestimmte Verfahren und bringt die luxemburgische Rechtsgrundlage in Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2022, die das Recht der Unternehmensinhaber auf Vertraulichkeit schützt.
Die Vorschriften des neuen Gesetzes sehen vor, dass die in den Unternehmens- und Eigentümerregistern enthaltenen Daten mit anderen nationalen Registern abgeglichen werden. Ein Beispiel dafür ist die automatische Anpassung von Unternehmensadressen an die Angaben im nationalen Gemeinderegister.
Für das Unternehmensregister wurden zusätzliche Parameter zur Standardisierung der Daten von natürlichen und juristischen Personen eingeführt, die bei der Registrierung angegeben werden. Dies fasst im Wesentlichen Praktiken zusammen, die bereits durch andere Rechtsvorschriften etabliert wurden.
Das Gesetz sieht zudem einen verstärkten Monitoring-Modus der Registerdaten vor. Die zuständigen Behörden können die Daten kontinuierlich überprüfen, Anfragen stellen, die Verantwortlichen an ihre Pflichten erinnern und verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die Nichtbeachtung kann zu offiziellen Verwarnungen, Sanktionen oder der Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft führen.
Rechtmäßige Eigentümer, die im Unternehmensregister eingetragen sind, werden automatisch auch für das Register der wirtschaftlich Berechtigten vorgeschlagen, sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen. Dies erleichtert die Arbeit der Unternehmensführung und spart Zeit.
Das neue Gesetz sieht außerdem die verpflichtende Eintragung von registrierten alternativen Investmentfonds in das Unternehmensregister vor und standardisiert die erforderlichen Angaben über deren Verwaltung.
Luxemburg hat im Grunde genommen die Vorgaben aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Schutz der Vertraulichkeit von Unternehmensinhabern in nationales Recht übernommen. Das Großherzogtum erkennt an, dass ein unbegrenzter öffentlicher Zugang zu den Daten von Eigentümern einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Deshalb soll der Zugang nur in dem Umfang gewährt werden, der zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erforderlich ist. Nach dem neuen Gesetz erhalten ihn die zuständigen nationalen Behörden, Spezialisten für Geldwäschebekämpfung, Selbstverwaltungsorgane bei der Ausübung von Anti-Geldwäsche-Funktionen, Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, sowie staatliche Stellen, die nach anderen Gesetzen dazu berechtigt sind. Zu den Personen mit berechtigtem Interesse zählen insbesondere professionelle Journalisten.
Wie Luxemburg das Handelsregister 2026 reformiert
Am 28. Januar 2026 hielt die luxemburgische Justizministerin Elisabeth Margue eine Pressekonferenz, in der sie über den Zustand des Unternehmenssektors im Land und über die neue Reform des nationalen Unternehmensregisters berichtete.
Nach Angaben des luxemburgischen Justizministeriums umfasste das Handelsregister des Landes zum 31. Dezember 2025 insgesamt 168.000 juristische Personen — 13.000 mehr als im Vorjahr. Trotz dieser positiven quantitativen Entwicklung gibt es jedoch ein ernstes Problem im Unternehmenssektor: Eine erhebliche Anzahl registrierter Unternehmen erfüllt ihre rechtlichen Pflichten nicht. Dies veranlasste die luxemburgischen Behörden, einen neuen Reformschritt für das LBR einzuleiten.
Elisabeth Margue stellte den Reformplan des Registers auf einer Pressekonferenz vor. Er ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Steigerung von „Qualität, Zuverlässigkeit und Effizienz“ der staatlichen Politik im Bereich Unternehmensinformationen.
Margue betonte, dass der nationale Unternehmensregister im Rahmen der Verwaltungsreformen von 2025 bereits rechtlich von einer reinen Datensammlung zu einem aktiven Monitoring der Unternehmenslandschaft übergegangen ist. Die aktuelle Reformphase soll einen Schritt zur praktischen Umsetzung dieser Grundsätze darstellen. Das LBR erhält neue Instrumente, um die Einhaltung der Unternehmensvorschriften sicherzustellen.
Die Anwendung der Maßnahmen in der Wirtschaft erfolgt schrittweise. In der Anfangsphase werden die Bemühungen auf Prävention konzentriert, einschließlich Informationskampagnen, die die freiwillige Einhaltung der Vorschriften fördern. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Behörden die Ergebnisse bewerten. In einer späteren Phase können offizielle Sanktionen gegen Organisationen eingeführt werden, die weiterhin gegen das Gesetz verstoßen. Mögliche Sanktionen umfassen die Erhöhung von Gebühren, die Löschung aus dem Register oder die Weiterleitung von Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Entscheidung.
Unternehmen, die im Handels- und Gesellschaftsregister sowie im Register der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen sind, unterliegen einer „manuellen“ Überprüfung der Daten durch die Mitarbeiter des LBR.
Nach der Erstprüfung wird die Unternehmensinformation „automatisiert und regelmäßig über den gesamten Lebenszyklus überwacht, um fehlende, veraltete oder zweifelhafte Angaben zu identifizieren“.
Wie das Justizministerium erklärt, wird das Luxembourg Business Registers „gezielte Informationsarbeit mit Unternehmen und Vereinen durchführen, um die Aktualität ihrer Daten sicherzustellen“.
Die Verstärkung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften trägt zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei und erhöht das Vertrauen in die Register als offizielle Informationsquelle für staatliche Stellen und wirtschaftliche Akteure.
— so heißt es in einer offiziellen Mitteilung des luxemburgischen Justizministeriums.
Elisabeth Margue vertiefte diesen Gedanken auf der Pressekonferenz und betonte, dass die aktuellen Reformen ein „doppeltes“ Ziel verfolgen: „Zuverlässige, genaue und faire Register zu gewährleisten, sodass Informationen stets aktuell sind und maximal effizient genutzt werden können“ und „Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen“.
Die luxemburgischen Behörden haben den Wirtschaftsvertretern praktisch klar gemacht, dass die bevorstehende Informations- und Präventionskampagne die letzte Chance für Verstöße darstellt, ihre Daten in Ordnung zu bringen. Andernfalls könnten harte rechtliche Sanktionen drohen.
Das Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburgs in seiner heutigen Form besteht seit 2003. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten, in dem die tatsächlichen Endinhaber dieser Unternehmen aufgeführt sind, wurde 2019 im Rahmen von Initiativen zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichtet.
Es entstand nach einer Reihe von journalistischen Recherchen, die Luxemburg als ein Land mit verschlossenen Geschäftsbeziehungen ins Rampenlicht rückten. Besonders erwähnt sei der Luxleaks-Skandal von 2014, bei dem aufgedeckt wurde, wie globale Unternehmensgiganten die steuerlichen Vergünstigungen Luxemburgs nutzen, um in den Ländern, in denen sie tatsächlich tätig sind, legaler Besteuerung zu entgehen. 2021 berichteten Journalisten zudem, dass Luxemburg genutzt werden könnte, um Vermögen internationaler organisierter Kriminalität zu verschleiern.
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