Die Expertise zur Industriesicherheit ist ein obligatorisches Verfahren der staatlichen Überwachung von Industrieanlagen, Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung und Industriegebäuden. Durch dieses Verfahren soll geprüft werden, ob die Anforderungen an Sicherheit und Qualität erfüllt werden. Im Anschluss an die Konformitätsbewertung wird ein Gutachten über Industriesicherheit erstellt, welches bescheinigt, dass der Untersuchungsgegenstand den Mindestanforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation entspricht. Das Ziel der Expertise ist es, die Verwendung des Untersuchungsgegenstands in Russland zu fördern.
Rechtslage
Die Grundlage für die Expertise zur Industriesicherheit bildet die Gesetzgebung der Russischen Föderation, insb.:
- Der Anordnung vom Rostekhnadzor № 538 von 2013.11.14 "Allgemeine Anforderungen für die Expertise zur Industriesicherheit"
- Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
- Auftrag Nr. 306 von Rostekhnadzor vom 15.07.2013 "Allgemeine Anforderungen zur Begründung der Sicherheit von einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung"
Anwendungsbereich
Gegenstand der Expertise zur Industriesicherheit sind:
- Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung
- Gebäude von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung
- Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden.
Gutachten über Industriesicherheit
Das Gutachten über die Industriesicherheit ist eine Bescheinigung, die die Bestätigung der Ergebnisse bezüglich der Konformität bzw. Nonkonformität mit den Industriesicherheitsanforderungen beinhaltet.
Das Gutachten muss folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung des Gutachtens
- Grundlage für die Expertise
- Daten über mögliche beteiligte Dritte, die die Expertise durchführen
- Nummer der Lizenz der Dritten
- Daten über den Untersuchungsgegenstand der Expertise
- Daten über den Auftraggeber der Expertise
- Zweck der Expertise
- validierte Befunde
- Seriennummer des Gutachtens
Expertise zur Industriesicherheit von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden
Produkte, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, unterliegen den technischen Regelwerken der EAWU. Falls sie sich jedoch in keiner Liste der betroffenen Produkte der technischen Regelwerke befinden, muss entsprechend der Anordnung des Rostekhnadzor № 538 von 2013.11.14 eine Expertise zur Industriesicherheit durchgeführt werden.
In diesem Fall ist keine Ausstellung einer EAC Deklaration erforderlich, ggfs. ist ein Gutachten über die Industriesicherheit ausreichend für den legalen Einsatz von Anlagen in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung.
Die Expertise muss durchgeführt werden:
- vor dem Einsatz in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung
- nach Ablauf der vom Hersteller eingestellten Lebensdauer der technischen Anlage
- bereits vor Ablauf der vom Hersteller eingestellten Lebensdauer, wenn ein Produkt mehr als 20 Jahren eingesetzt wurde
- nach der Modernisierung einer Anlage
- nach Unfällen in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung, die eine Reparatur einer beschädigten technischen Anlage nötig machten
Verfahren der Expertise
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Schritt: Prüfungen und Analysen der vorgestellten Unterlagen
- Schritt: Prüfungen und Analysen der Anlage
- Schritt: Verschleißschutzmaßnahmen
- Schritt: Austausch von Verschleißteilen und Beratung zur Konservierung der Anlage
- Schritt: Ausstellung des Gutachtens über Industriesicherheit
Notwendige Unterlagen bei der Expertise zur Industriesicherheit von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden:
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Festigkeitsberechnung (falls vorgesehen)
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der geprüften Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Dauer und Kosten für die Expertise zur Industriesicherheit
Die Dauer und Kosten für die Beantragung einer Expertise zur Industriesicherheit hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Expertise werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der Expertise kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen über unsere Preise finden Sie hier.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Expertise zur Industriesicherheit erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens eine Kopie ihres Gutachtens per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.