Am 12 Januar 2019 ist neue Entscheidung №49 der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft getreten, die Bestimmung des Herkunftslandes bei der Einfuhr von Waren in die EAWU-Staaten betrifft.
CE- und EAC-Kennzeichnung werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Anforderungen und Geltungsbereiche haben. In diesem Beitrag erklären wir, wofür beide Zeichen stehen, wann das CE-Zeichen ausreicht und in welchen Fällen eine EAC-Zertifizierung für Lieferungen in die EAWU verpflichtend ist. Dieses Wissen hilft, Fehler zu vermeiden und Exporte rechtskonform abzuwickeln.