Am 12 Januar 2019 ist neue Entscheidung №49 der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft getreten, die Bestimmung des Herkunftslandes bei der Einfuhr von Waren in die EAWU-Staaten betrifft.
Der vorliegende Beitrag ist dem Sinn und Zweck der CE und EAC Kennzeichnung gewidmet. Zur besseren Übersichtlichkeit wird der Text in zwei Teilen gegliedert.