
Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Kasachstan ausgestellte Dokumente.
Am 31.01.2001 ist in Kasachstan das Haager Apostille-Übereinkommen in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Kasachstan ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Die Apostille in Kasachstan ist ein quadratischer Stempel in kasachischer Sprache und Englisch mit der obligatorischen Überschrift „Apostille“ und einem Verweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in Französisch (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Die Seiten der Apostille Urkunde müssen mindestens 9 Zentimeter lang sein.
Die Apostille ist für die Verwendung in den Staaten, die keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, nicht ausreichend. In diesem Fall gilt die konsularische Legalisation für eine öffentliche Urkunde.

Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden
- Ministry of Justice of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Science and Higher Education of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Education of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Internal Affairs of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Culture and Information of the Republic of Kazakhstan
- Judicial Administration of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Finance of the Republic of Kazakhstan
- General Prosecutor's Office of the Republic of Kazakhstan
- Ministry of Defense of the Republic of Kazakhstan
Der Apostille-Prozess in Kasachstan sieht vor, dass die zuständige Behörde die Echtheit der Unterschrift auf dem ursprünglichen offiziellen Dokument sowie die Echtheit des Stempels oder Siegels, mit dem das Dokument versehen ist (sofern vorhanden), überprüft und bestätigt. Anschließend wird dem Dokument eine Bescheinigung mit dem Stempel „Apostille“ beigefügt. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Originaldokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht, das anschließend dem Dokument beigefügt wird.
Typen von Dokumenten
Kann mit Apostille beglaubigt werden | Kann nicht mit Apostille beglaubigt werden |
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Besonderheiten der Apostillierung in Kasachstan
Die Apostille wird ausschließlich auf das Originaldokument oder auf eine notariell beglaubigte Kopie gesetzt, falls das Original nicht apostilliert werden kann (z. B. Pass, Führerschein). Die Dokumente müssen sich in gutem Zustand befinden, mit deutlich erkennbarer Unterschrift und Siegel. Es dürfen keine fremden Eintragungen oder Markierungen vorhanden sein. Durchstreichungen von Wörtern oder unvereinbarte Korrekturen sind nicht zulässig.
Der Inhalt des Dokuments muss klar und deutlich sein, mit gut lesbaren Unterschriften der zuständigen Personen und Stempelabdrücken. Obligatorisch sind die vollständigen Dokumentendaten (Nummer, Datum, Unterschrift, Stempel), die ohne Radierungen oder Nachträge angegeben sind. Dokumente, die mehr als eine Seite umfassen, müssen geheftet, nummeriert und versiegelt sein. Wenn das Dokument Anhänge enthält, müssen diese einbezogen werden.
Anforderungen an Dokumente und Form der Apostille
Für das Legalisierungsverfahren können Dokumente im Original oder als notariell beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die Angaben auf der Apostille werden häufig in zwei Sprachen angegeben (einer der Sprachen der Konvention und der Landessprache).
In Kasachstan ist die Apostille ein quadratischer Stempel von mindestens 9×9 cm in kasachischer Sprache, mit dem obligatorischen Titel „Apostille“ und einem Verweis auf die Haager Konvention von 1961 auf Französisch (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Gemäß der Konvention wird die Apostille direkt auf dem Dokument oder auf einem separaten, mit dem Dokument verbundenen Blatt angebracht.
Notwendige Dokumente
- Kopie des Ausweisdokuments
- Originaldokument mit Apostillierung
- Notarielle Vollmacht
- Wenn sich der Nachname des Antragstellers geändert hat, Kopien von Dokumenten, die die Änderung des Nachnamens bestätigen, mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische
Konsularische Legalisation von Dokumente zur Verwendung im Ausland
Sollte ein Dokument in einem Land verwendet werden, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa die Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Eine Voraussetzung für die konsularische Legalisierung eines aus Kasachstan stammenden Dokuments ist dessen Ausstellung durch ein öffentliches Notariat, ausdrücklich zur Verwendung im Ausland. Der Notar sollte dann auf der Grundlage des Originals eine notarielle Urkunde ausstellen, die eine notariell beglaubigte Kopie des Originals sowie eine Bestätigung seiner Echtheit enthält. Die notariell beglaubigten Dokumente müssen anschließend von dem für den Amtssitz des Notars zuständigen Amt für auswärtige Angelegenheiten beglaubigt werden. Schließlich kann das Dokument vom Generalkonsulat legalisiert werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |
Beschaffung von Urkunden aus Kasachstan
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Kasachstan im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Kasachstan und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Kasachstan
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Kasachstan in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.
Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?
Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet wird, muss für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung aus Kasachstan durch eine Apostille beglaubigt werden. Daher akzeptieren viele Behörden möglicherweise keine beglaubigten Übersetzungen aus Kasachstan, wenn die Übersetzung in Kasachstan nicht ordnungsgemäß für die Verwendung im Ausland beglaubigt wurde. Um diese Verwirrung zu vermeiden, sollten Übersetzungen besser im Bestimmungsstaat des Dokuments angefertigt werden.