Am 21. Januar 2022 wurde auf der Website des Ministeriums für Industrie und Handel eine Mitteilung zur Verlängerung der vorübergehenden Maßnahmen zur EAC Zertifizierung während der Pandemie veröffentlicht.
Das vorläufige Verfahren zur EAC Zertifizierung von Produkten der Serienproduktion während der COVID-19-Pandemie wurde durch Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 127 vom 23. Dezember 2020 genehmigt und galt bis zum 10. Januar 2022. Aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Industrie und Wirtschaft wurde beschlossen, diese Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ist eine Sicherheitsbeurteilung von Produkten anhand einer zuvor durchgeführten Analyse des Zustandes der Produktion sowie eine erneute Vor-Ort-Begehung am Geschäftssitz nicht möglich, wird eine Begutachtung mithilfe von Video- und Audiokommunikation beauftragt. Darüber hinaus wird das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers anhand den dokumentarischen Beweisen bewertet. Damit werden die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der Stabilität der in Verkehr gebrachten Produkte bestimmt.
Die Begutachtung wird notwendigerweise online durchgeführt, wobei gleichzeitig ein Experte / Experte-Auditor der Zertifizierungsstelle und ein Vertreter des Herstellers am Ort der Ausübung der Tätigkeit anwesend sind. Gleichzeitig wird die Ortsbestimmung der Ausübung der Tätigkeit angegeben, um die Übereinstimmung mit den Informationen in den Herstellerunterlagen zu prüfen.
Das vorläufige Verfahren wurde mit neuen Maßnahmen ergänzt: Die Inspektionskontrolle zertifizierter Produkte darf in Form einer Fernanalyse des Produktionszustands durchgeführt werden.