Im vergangenen September präsentierte das Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung, den Gesetzentwurf „Über das Bundes-Vertragssystem (FCS)“ um das aktuelle 94. Gesetz „Über öffentliche Auftragsvergabe“ zu ersetzen. Der Gesetzentwurf sieht es vor, die Vergabe bei der Preisreduktion über 25% abzubrechen. Vor kurzem hat der Föderale Antimonopoldienst seine Fassung des Gesetzes „Über das Bundes-Vertragssystem (FCS)“ vorgestellt - Ausschreibungen mit einem deutlichen Rückgang im Preisangebot sind nicht abzubrechen, sondern, wenn der Preis mehr als um 30% fällt, muss der Antragsteller das Eineinhalbfache größere Sicherheiten gewährleisten.
Außerdem will der FAS die Ausschreibungen mit einem Startpreis von 10 Millionen Rubel nur den Firmen mit der Erfahrung mit der Erbringung ähnlicher Leistungen zu überlassen, im Gegensatz zu dem Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung, das auf einer Vorqualifikation der Teilnehmer beharret. Wenn der Startpreis weniger als 50 Millionen Rubel ist, wird die Erfahrung des Teilnehmers in den letzten drei Jahren berücksichtigt, bei einem Startpreis über 50 Millionen Rubel - für fünf Jahre.