Die Vertreter der ausländischen Unternehmen beschweren sich, weil die nicht an Online Vergabe von den staatlichen und kommunalen Aufträgen in Russland teilnehmen können, da die elektronische Signatur nicht ins Ausland exportiert werden darf. In der Zukunft wird der Einsatzbereich der elektronischen Signaturen erweitert. Die Regierung hat angekündigt, dass bis Ende dieses Jahres, die meisten von den russischen Behörden den Austausch von elektronischen Dokumenten verwenden werden. Auch die russischen Bürger werden zunehmend elektronische Signaturen benutzen. Aus diesem Grund wird die Frage über Export der Signaturen ins Ausland in Russland an Bedeutung gewinnen.
Ende 2009 verabschiedete das russische Industrie und Handels Ministerium die Verordnung über den Transfer ins Ausland der kryptographischen Mittel. Diese Verordnung regelt auch die Ausfuhr von elektronischen Signaturen. Gemäß der neuen Verordnung wird für die Ausfuhr von Signaturen aus der Zollunion eine Lizenz verlangt. Für die vorübergehende Ausfuhr für den persönlichen Gebrauch muss den Zollbeamten anstatt einer Lizenz eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Das Gebiet der Zollunion umfasst neben Russland auch Weißrussland und Kasachstan. Aber die Ausfuhr von kryptographischen Mittel in diese Länder ist wesentlich einfacher. Es gibt einen Erlass des Präsidenten von 5. Mai 2004, der die Ausfuhr einer einigen Gütern und Technologien beschränkt. Der Leiter des "Gazinformservis" Sergei Novozhilov teilte mit, dass seine Organisation bereits seit zwei Monaten mit der Beschaffung einer Ausfuhr-Lizenz für weißrussischen Kunde beschäftigt sei, bisher aber ohne Erfolg. Formal soll FSTEC eine Ausfuhr-Lizenz erstellen, aber in der Wirklichkeit trifft der FSB solche Entscheidungen.
Die russische Gesetzgebung hat keine Beschränkungen für die Teilnahme von ausländischen Unternehmen an der Vergabe von den staatlichen und kommunalen Aufträgen, aber die notwendigen Mittel wie die elektronische Signatur dürfen nicht ins Ausland exportiert werden, sagt EETP CEO Anton Emelyanov. Einige ausländische Unternehmen lösen dieses Problem durch die Eröffnung einer Niederlassung in Moskau. Andere stellen einfach einen Mitarbeiter in Russland ein, sagte Novozhilov. Soweit keine elektronische Signatur ins Ausland genommen wird, besteht es auch keine Notwendigkeit mit dem FSB zu kommunizieren.
Die vorübergehende Ausfuhr von elektronischen Signaturen soll ach vom FSB genehmigt werden, andernfalls droht eine Verfolgung wegen Schmuggels, so Sergei Novozhilov. Der Leiter der Vertriebsabteilung von "Aladdin, RD," Vladimir Chugunov und kaufmännischer Leiter "CryptoPro" Yuri Maslov glauben, dass solche Erlaubnis nicht notwendig ist.
Wenn in Russland die "Electronic Government" vollständig funktionieren wird, wird auch das Problem mit dem Export von elektronischen Signaturen wahrscheinlich auf der politischen Ebene gelöst. Es wurde vom Ministerium der Wirtschaftsentwicklung eine Veränderung der Gesetzgebung vorgeschlagen. Der FSB anerkennt in informellen Gesprächen die Notwendigkeit die Gesetzlage zu ändern, aber bisher wurde vom FSB keine Veräderungen vorgeschlagen.
Quelle: MARKER.RU