Am 6. Oktober 2023 hinterlegte die Republik Ruanda ihre Beitrittsurkunde zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Übereinkommen, das das Erfordernis der Legalisierung ausländischer Urkunden abschafft.
Ruanda ist damit der 126. Staat der Welt, der dem Übereinkommen förmlich beigetreten ist. Das Übereinkommen wird für Ruanda am 5. Juni 2024 in Kraft treten. Das ruandische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit wurde vorläufig als zuständige Behörde für die Ausstellung der Apostille benannt.
Bei der Apostille handelt es sich um eine international standardisierte Form der Eintragung von Informationen über die Rechtmäßigkeit eines Dokuments zur Vorlage in den anderen Staaten und Ländern, die diese Form der Beglaubigung anerkennen. Ab dem 5. Juni 2024 werden in Ruanda ausgestellte amtliche Dokumente mit Apostille in allen Ländern, die Mitglied des Übereinkommens sind, ohne zusätzliche Beglaubigung akzeptiert. Ruanda wird auch verpflichtet sein, Apostille aus anderen Staaten, die Konvention-Mitglieder sind, anzuerkennen.
Ruanda war bei der Übergabezeremonie im niederländischen Außenministerium, dem Verwahrer der Übereinkommen, durch S.E. Herrn Olivier Jean Patrick Nduhungirehe, Botschafter der Republik Ruanda im Königreich der Niederlande, und Herrn Jean Hugues Mukama, Erster Sekretär der ruandischen Botschaft, vertreten. Der Verwahrer war durch Herrn Jules van Eijndhoven, Leiter der Vertragsabteilung, und Herrn Rieks Boekholt, stellvertretender Leiter der Vertragsabteilung, vertreten.
Gleich nach dem Beitritt zum Apostille-Übereinkommen beantragte Ruanda auch die Mitgliedschaft in der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Hague Conference on Private International Law — HCCH). Nach Erfüllung aller protokollarischen Voraussetzungen, einschließlich der offiziellen Übermittlung einer diesbezüglichen Mitteilung der niederländischen Regierung an die Haager Konferenz, hat der Generalsekretär der Konferenz, Dr. Christophe Bernasconi, das Abstimmungsverfahren für die Aufnahme Ruandas eingeleitet. Alle Mitglieder der internationalen Vereinigung sind stimmberechtigt. Dazu haben sie sechs Monate Zeit. Wenn in dieser Zeit die Mehrheit der Konferenzmitglieder die Initiative unterstützt, wird Ruanda ein formelles Beitrittsangebot erhalten.