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Neues Infokommunikationsgesetz in Russland

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Neues Infokommunikationsgesetz in Russland

In Russland wird bald ein neues Infokommunikationsgesetz verabschiedet

Der russische Verband für Medienkommunikation hat mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes begonnen, welches den Bereich IT und Kommunikation regeln wird.

Das neue Infokommunikationsgesetz wird schließlich die Gesetze "Über Kommunikation", "Über Information, Informationstechnologien und Informationsschutz" und "Über personenbezogene Daten" ersetzen.

Die Verfasser des neuen Gesetzes vertreten die Ansicht, dass die derzeitige gesetzliche Lage mit der rasanten Entwicklung der Medienkommunikationsbranche nicht Schritt halte und sich stattdessen auf deren technische Regulierung konzentriere.

Diese Sichtweise trifft zu. Zu viele Widersprüche sind in der aktuellen russischen Gesetzgebung im Bereich IT und Medienkommunikation vorhanden. So fallen zum Beispiel für russische Internetbetreiber die Standortdaten der Nutzer unter das Kommunikationsgeheimnis, während Pizzadienste und Taxibetreiber diese Daten legal nutzen dürfen.

Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes, soll bereits im April 2018 vorgelegt werden. Ausgearbeitet wird es von der Boston Consulting Group (BCG).

Auch in Deutschland ist es an der Zeit

Das TMG, BDSG und das BGB reichen längst nicht mehr aus, um mit aktuellen Entwicklungen im Onlinebereich standzuhalten. Zwar ist der Datenschutz in Deutschland de jure bereits durchaus streng geregelt, de facto halten sich amerikanische Riesenunternehmen wie Google, Facebook und Amazon kaum daran.

Auch, was das teilweise über 100 Jahre alte deutsche Erbrecht angeht, so ist dieses bzgl. digitaler Daten absolut rückständig. Regelungen, welche die Zugriffsmöglichkeiten der Erben auf Zugangsdaten der Erblasser regeln würden, fehlen gänzlich.

In diesem Zusammenhang entschied das Kammergericht Berlin kürzlich: Zu der Herausgabe von auf Servern von Dritten liegenden Daten, können Letztere nicht verpflichtet werden (Urteil des Kammergerichts Berlin vom 31. Mai 2017, Az.: 21 U 9/16). Juristisch möglicherweise eine richtige Entscheidung, da es dem Erben für entsprechende Forderungen momentan noch an einer Anspruchsgrundlage gegenüber den Betreibern fehlt. Gesetzgebungstechnisch jedenfalls eine klare Fehlleistung des deutschen Gesetzgebers der letzten 12 Jahre.

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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
RusslandRussisches RechtIT
16 Januar 2018

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