Am 21. Juni 2021 wurde der offizielle Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 936 vom 19.06.2021 veröffentlicht. Damit wurden neue Verfahren zur Aussetzung, Erneuerung, Widerrufung sowie zur Ungültigkeitserklärung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen festgelegt.
Das Dokument trat mit Ausnahme einiger Bestimmungen am 21. Juni 2021 in Kraft und wird bis zum 21.06.2027 gelten.
Registrierung der EAC Deklarationen
Der Beschluss Nr. 936 genehmigte das Verfahren zur Registrierung einer EAC Deklaration und ähnelt den Anforderungen des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 478 vom 31. Juli 2020 (in Kraft getreten am 1. Januar 2021).
Das neue Dokument enthält außerdem eine Reihe von Klarstellungen. Erstens betrifft es die obligatorische Angabe des GLN-Codes. Hier werden die Anforderungen und alternative Lösungen, falls dieses nicht verfügbar ist, detailliert beschrieben. Zweitens wurde die Liste der Fälle erweitert, in denen die Ersetzung der EAC Deklarierung nicht erforderlich ist und auf Antrag des Antragstellers erfolgt. Dies betrifft folgende Situationen: Änderung der Anschrift einer juristischen Person, der Meldeadresse am Wohnort (Aufenthaltsort) einer als Einzelunternehmer gemeldeten natürlichen Person, Änderung der Anschrift des Geschäftssitzes des Antragstellers, des Herstellers von Produkten im Zusammenhang mit der Umbenennung eines geografischen Objekts, der Umbenennung einer Straße, eines Platzes oder eines anderen Gebiets, einer Änderung der Nummerierung des Hauses, eines Index.
Ungültigkeitserklärung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen
Der Beschluss Nr. 936 legt das Verfahren zur Ungültigkeitserklärung sowie die Aussetzung und Widerrufung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen fest. Diese Befugnisse liegen bei Rosakkreditierung und den staatlichen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus haben Zertifizierungsstellen das Recht, die Konformitätsbescheinigung auszusetzen.
Das Dokument legt den Zeitrahmen für Entscheidungen über die Aussetzung, Widerrufung und Erneuerung von EAC Zertifikaten und Deklarationen sowie das Verfahren zur Informierung der Verbraucher darüber fest. Es wurde bestimmt, dass der Antragsteller die Verbraucher darüber informieren muss.
Neue Regeln ab dem 1. Juli
Ab dem 1. Juli 2021 treten die Regeln für die Registrierung, Aussetzung, Erneuerung, Widerrufung und Ungültigkeitserklärung der EAC Zertifikate und Deklarationen (festgelegt in den Klauseln 18 - 38) in Kraft.
Neue Regeln ab dem 1. September
Ab dem 1. September 2021 treten besondere Bestimmungen der Regeln zur Registrierung, Aussetzung, Erneuerung, Widerrufung und Ungültigkeitserklärung der EAC Deklarationen in Kraft.
Der Satz von Dokumenten für die Registrierung der EAC Deklaration wird ergänzt. Ein Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle/akkreditierten Prüflabor und/oder ein Schreiben einer akkreditierten Person, in dem die erforderliche Menge (Gewicht und Volumen) der importierten Produktmuster bestätigt wird, wird im Falle einer Zollanmeldung benötigt.
Wenn der GLN-Code nicht vorhanden sein sollte, treten alternative Lösungen in Kraft: die Möglichkeit, eine andere Kennung oder Koordinaten mithilfe der GLONASS-Signale anzugeben.
Außerdem wird die Bestimmung über die obligatorische Aufnahme in das Melderegister in Kraft treten. In das Register werden von den autorisierten Stellen Informationen gemäß den Regeln für die Durchführung bestimmter Arten der unternehmerischen Tätigkeit eingegeben. Andernfalls wird die Registrierung der EAC Deklaration verweigert.