Für das technische Regelwerk der EAWU für die Mineraldünger wird ein Verzeichnis der Normen verabschiedet.
Am 29. Dezember tritt der Beschluss des Kollegiums des Eurasischen Wirtschaftsausschusses mit verabschiedeten Verzeichnissen der Normen in Kraft. Die Anwendung der Bestimmungen von denen lässt die Einhaltung des technischen Regelwerkes der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 039/2016 „Über die Anforderungen an Mineraldünger“ gewährleisten. Es geht um einen Beschluss № 201, der am 29. November veröffentlicht wurde.
In dem genannten Dokument geht es um zwei Verzeichnisse der internationalen und zwischenstaatlichen Normen. In dem Fall, wenn sie nicht vorhanden sind, werden die staatlichen Normen verwendet:
- die Anwendung von denen gewährleistet die Einhaltung TR EAWU 039/2016 auf freiwilliger Grundlage;
- in denen sind Untersuchungsregeln, Prüfmethoden, die Auswahl von Prüfmustern zu Verfahren zur Konformitätsbewertung von Mineraldüngern und zur Einhaltung der TR EAWU 039/2016 enthalten.
Das erste Verzeichnis enthält 9 GOST-Normen. Sie gelten für Ammoniumnitrat und Harnstoff und enthalten auch allgemeine technische Bedingungen für Mineraldünger, Klassifizierung der Gefährlichkeit von den chemischen Produkten, allgemeine Anforderungen zum Sicherheitsdatenblatt und vorsorgliche Kennzeichnung der chemischen Erzeugnisse. In dem zweiten Verzeichnis sind 15 Normen enthalten. Mit der Verwendung der im Verzeichnis enthaltenen Normen ist es möglich, Folgendes auszuführen:
- Die photometrische Bestimmung des Biuret-Gehalts im Harnstoff
- Die Probenvorbereitung für die physikalische und chemische Analyse von den festen Düngemitteln
- Die Probenahme von kalkhaltigen Materialien und Düngemitteln
- Die Bestimmung des Massenanteils von Chloriden in Ammoniumnitrat sowie des Kupfers und der brennbaren organischen Substanzen
Es lohnt sich zu bemerken, dass das technische Regelwerk mit den Anforderungen an Mineraldünger vor 3 Jahren am 30. November 2016 verabschiedet wurde. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Regelwerk noch nicht in Kraft.