Am 17. November 2021 wurde auf der Website von Rosakkreditierung eine Nachricht veröffentlicht. Damit wurde übermittelt, dass es derzeit möglich ist, das EAC Zertifikat an eine andere Zertifizierungsstelle zu übertragen.
Wann kann es notwendig sein, das EAC Zertifikat an eine neue Zertifizierungsstelle zu übertragen?
Die Übertragung des EAC Zertifikats an eine andere Zertifizierungsstelle wird bei der Freigabe der Produkte der Serienproduktion erforderlich, falls die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle beendet wird (oder der Umfang der Akkreditierung beschränkt wird). Hierzu wird ein Vertrag mit der neuen Zertifizierungsstelle geschlossen. Diese Möglichkeit ist in Artikel 25 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 verankert.
Es ist zu beachten, dass ein Vertrag nur mit einer im nationalen Akkreditierungssystem akkreditierten Zertifizierungsstelle mit dem zum Zeitpunkt der Übertragung des EAC Zertifikats gültigen Umfang der Akkreditierung. Die Übertragung des EAC Zertifikats an eine neue Zertifizierungsstelle ermöglicht die Durchführung der erforderlichen regelmäßigen Bewertung zertifizierter Produkte – Inspektionskontrolle.
Anforderungen an die verpflichtende Übertragung von Informationen in den Landesinformationsdienst der Rosakkreditierung
Die Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierung beendet wurde, muss Informationen über die mit einer anderen Zertifizierungsstelle abgeschlossene Vereinbarung über die Übertragung eines EAC Zertifikats für die Serienproduktion (eine Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der neuen Zertifizierungsstelle) in das Register eintragen.
In diesem Fall muss eine gescannte Kopie des Vertrages beigefügt werden. Hierfür hat die Zertifizierungsstelle einen Werktag ab Vertragsschluss Zeit. Eine solche Anforderung wurde durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1856 vom 18. November 2020 erlassen. Darüber hinaus gelten ab dem 1. Juli 2021 die Anforderungen der Absätze von Klausel 2 der Anordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands Nr. 704 vom 24. Oktober 2020, wonach akkreditierte Zertifizierungsstellen Informationen über die Übertragung / den Erhalt von Funktionen zur Durchführung der Inspektionskontrolle für Produkte vorlegen. Das Datum, die Nummer und die Scan-Kopie des Vertrags mit dem Antragsteller werden unbedingt angegeben.
Übertragung von Unterlagen
Die Weitergabe von Unterlagen, die für die EAC Zertifizierung erforderlich sind, von einer Zertifizierungsstelle an eine andere wird durch Ausstellung einer Abnahmebescheinigung dokumentiert. Zu diesen Unterlagen gehören folgende: ein Antrag auf Zertifizierung, ein Musterbericht, Prüfungsergebnisse für Muster und eine Entscheidung, ein EAC Zertifikat auszustellen.