Am 7. März 2020 trat der Beschluss Nr. 702/05 vom 27 Februar 2020 des Justizministeriums der Ukraine in Kraft. Es handelt sich um „Die Änderungen des Verfahrens zur Apostille auf amtliche Dokumente der Justizbehörden und Gerichte sowie auf Dokumente, die von Notaren in der Ukraine ausgestellt werden“. Dies teilte die stellvertretende Justizministerin für staatliche Registrierung Olga Onischchuk mit.
Sie betonte, dass diese Änderungen den Notaren eine Befugnis gebe, die Dokumente anzunehmen und auszustellen und eine Urkunde zu apostillieren, die von Notaren sowie von Justizbehörden und Gerichten ausgestellt wurde.
„Die meisten Urkunden, die eine Apostille benötigen sind in den meisten Fällen von Notaren erstellt. Deshalb kann die Heranziehung von Notaren die Prozedur der Apostille erheblich vereinfachen. Solche Änderungen wurden eingeführt, um angenehmere Bedingungen für Bürger zu schaffen und Zeit zu sparen “, - betonte Olga Onischchuk.
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