Am 20. Januar 2023 wurde der Beschluss Nr. 7 des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) vom 17. Januar 2023 offiziell veröffentlicht, in dem die Regeln für die Ausstellung der Zertifikate über staatliche Registrierung geändert wurden. Das Dokument wurde ursprünglich durch den Beschluss Nr. 80 des EWG-Kollegiums vom 30. Juni 2017 genehmigt.
Die Bescheinigung über die staatliche Registrierung (auch SGR genannt) bestätigt die Konformität der Produkte mit den sanitär-hygienischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland. Die staatliche Registrierung wurde am 1. Juli 2010 eingeführt und gilt somit als Ersatz für die hygienischen Zertifikate.
Seitdem ersetzt die Staatliche Registrierung die nationalen Systeme der hygienischen Zertifizierung. Dadurch wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion ein einheitliches Verfahren eingeführt, das die Sicherheit der Produkte für die menschliche Gesundheit und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der staatlichen sanitär-epidemiologischen Produktionsvorschriften bestätigt.
Die erste Änderung betrifft die Unterlagen, die im Rahmen der Zertifizierung notwendig sind. Es ist nicht mehr nötig, eine Kopie des Vertrags mit dem Prüflabor oder eines Schreibens des Prüflabors bei der Beantragung einer Zulassung mit zu liefern.
Eine weitere Änderung betrifft die Frist für die Ausstellung einer staatlichen Zulassung durch eine autorisierte Stelle. Die Frist für diese Dienstleistungen wurde auf 15 Arbeitstage statt 30 Kalendertage ab dem Datum des Eingangs des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen verkürzt (sofern die technischen Vorschriften nichts anderes vorsehen). Die aktualisierten Regeln für die Ausstellung von staatlichen Zulassungsbescheinigungen treten am 19. Februar 2023 in Kraft und gelten für 12 Monate, d.h. bis zum 19. Februar 2024.