Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte enthält zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt für das Gebiet der EAWU verbindliche Sicherheitsanforderungen an Tabakwaren. Zudem dient es der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 035/2014 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Tabakwaren gewährleisten. Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Verabschiedet am 12. November 2014
In Kraft getreten am 15. Mai 2016
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 035/2014 erfolgt in Form der EAC Deklarierung.
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 035/2014 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist. Des Weiteren hat die Kennzeichnung der Begleitpapiere zu erfolgen.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration beträgt für Tabakwaren nach Schema 1D und 3D 3 Jahre, nach Schema 6D 5 Jahre. Für die restlichen Tabakwaren sind keine Gültigkeitszeiträume vorgesehen.
Text von TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte in Russisch