Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an gefertigte, neu entwickelte (modernisierte) Schienenfahrzeuge und deren Bestandteile, die für den Gebrauch auf öffentlichen und nicht öffentlichen Schienen mit einer Spurbreite von 1520 mm mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis 200 km/h auf dem Gebiet der EAWU in den Verkehr gebracht werden.
Das Technische Regelwerk TR ZU 001/2011 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Schienenfahrzeuge und deren Bestandteile gewährleisten.
Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Unter Schienenfahrzeugen versteht das TR ZU 001/2011:
- Lokomotiven
- Triebzüge mit Wagen
- Personenwagen mit Lokomotivantrieb
- Güterwagen
- Spezialschienenfahrzeuge
Verabschiedet am 15. Juli 2011
In Kraft getreten am 02. August 2014
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge ist obligatorisch und erfolgt zwingend in folgenden zwei Formen:
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen des TR ZU 001/2011 bestätigt wurden, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen
Die Gültigkeit des Konformitätsnachweises beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge in Russisch