Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Apostillierung und Legalisierung von amtlichen Dokumenten an, die in Belarus ausgestellt wurden.
Die Republik Belarus ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 , das ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten durch Apostille vorsieht. Belarus ist dem Haager Übereinkommen zur Vereinfachung der Legalisierung von Dokumenten im Jahr 1992 beigetreten. Auf Grundlage des Haager Übereinkommens sind von staatlichen Behörden eines Vertragsstaates ausgestellte Dokumente in einem anderen Vertragsstaat ohne konsularische Legalisation gültig, sofern sie mit einer Apostille versehen sind.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat, sowie gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
In Belarus besteht die Apostille aus einem viereckigen Stempel mit einer Größe von mindestens 9 × 9 cm in belarussischer Sprache, der die obligatorische Überschrift „Apostille“ sowie den Hinweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache („Convention de La Haye du 5 octobre 1961“) enthält.


Für die Erteilung von Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Bildungsministerium – Unterlagen, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden
- Ministerium der Justiz der Republik Belarus – Dokumenten aus dem Justizbereich (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Archivämter Belarus
- Auswärtiges Amt – alle anderen Unterlagen
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in der Republik Belarus folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Mit der Apostille können nur Originalunterlagen oder durch den Notar bescheinigte Kopien versehen werden, die von öffentlichen Einrichtungen ausgestellt worden sind.
Die Apostille wird benötigt für:
- Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie in Deutschland eine Ehe schließen wollen
- Ausbildungsunterlagen, um in Deutschland zu studieren
- Im Erbschaftsfall, wenn sich Vermögen im Ausland befindet etc.
- Außenwirtschaft - bei uns können Sie die Apostille für weißrussische Handelsregisterauszüge und andere Dokumente bestellen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Ausnahmen von der konsularischen Legalisation
Nach Art. 13 des Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (auch Minsker Übereinkommen genannt), das im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerländer gilt, bedürfen Dokumente der Teilnehmerländer keiner konsularischen Legalisation.
Zu den am Übereinkommen teilnehmenden Ländern gehören: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Ukraine.
Belarus ist seit 1994 Vertragspartei des Minsker Übereinkommens. Für diese Staaten ist die konsularische Legalisation von in Belarus ausgestellten Dokumenten durch Anbringen einer Apostille nicht erforderlich.
Für die Verwendung von in Belarus im Hoheitsgebiet der oben genannten Länder ausgestellten Dokumenten muss eine notariell beglaubigte Übersetzung angefertigt werden.
Konsularische Legalisierung in Belarus
Falls ein Dokument in einem Staat verwendet werden soll, der das Haager Übereinkommen nicht anerkennt - unterliegt dieses Dokument der konsularischen Legalisierung. Die vollständige Liste der Staaten, die Apostillen akzeptieren und anwenden, finden Sie hier.
Die konsularische Legalisierung ist ein zeitaufwendigeres und kostspieligeres Verfahren als die Beglaubigung durch eine Apostille. Das Verfahren der Legalisierung von in Belarus ausgestellten Dokumenten gestaltet sich wie folgt:
- Beglaubigung einer Kopie des Dokuments durch ein Notariat
- Übersetzung des Dokuments in die jeweilige Sprache
- Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Notars durch das Justizministerium
- Beglaubigung des Dokuments durch die Hauptkonsularabteilung des Außenministeriums der Republik Belarus
- Legalisierung des Dokuments in der Konsularabteilung der Botschaft (des Konsulats) des betreffenden Staates in Belarus
Es ist zu beachten, dass das Dokument nur im Hoheitsgebiet des Staates Rechtskraft entfaltet, dessen Konsularvermerk es trägt, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Im Gegensatz zur Apostillierung kann die konsularische Legalisierung nicht nur für amtliche und notarielle Dokumente, sondern auch für Handelsdokumente durchgeführt werden, sofern diese von der Außenhandelskammer beglaubigt wurden.
Die Gültigkeitsdauer der konsularischen Legalisierung eines Dokuments ist in der Regel nicht beschränkt; Beschränkungen können jedoch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Dokumente selbst bestehen.