
Das Inkrafttreten des TR EAWU 048/2019 Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräten wurde mehrfach verschoben. Auch derzeit gibt es noch keine genehmigten Listen von Normen, die zur Erfüllung der Anforderungen des Regelwerks notwendig sind, ebenso fehlen noch Normen für Prüfverfahren.
Die Listen der Geräte mit HS-Codes der EAWU und Angabe der Form der Konformitätsbestätigung wurden durch den Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 23 vom 8. Februar 2022 genehmigt.
Zertifizierung nach TR EAWU 048/2019
Gemäß Kapitel VII des TR EAWU 048/2019 unterliegen Geräte vor dem Inverkehrbringen einer verpflichtenden Konformitätsbewertung in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung
Die Zertifizierung erfolgt nach einem der folgenden Schemen: 1с, 3с oder 4с;
die Deklarierung erfolgt nach einem der Schemen: 1d, 2d, 3d, 4d oder 6d.
Geräte, die der EAC Zertifizierung unterliegen
- Elektrische Lampen mit nichtgerichtetem Licht für den Haushaltsgebrauch oder ähnliche Zwecke, die auch für andere Zwecke als die Beleuchtung verwendet oder in andere elektrische energieverbrauchende Geräte eingebaut werden können.
- Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruck-Gasentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für solche Lampen.
- Richtstrahlende Lampen, LED-Lampen (Leuchtdiodenlampen) sowie zugehörige Geräte, die für den Einbau zwischen dem Stromnetz und den Lampen vorgesehen sind, einschließlich Vorschaltgeräte, Steuergeräte und Leuchten.
- Computer und Server, die für die Stromversorgung direkt über das Wechselstromnetz bestimmt sind, einschließlich externer oder interner Netzteile.
Geräte mit Deklarierungspflicht gemäß TR EAWU 048/2019
Alle übrigen Geräte aus der Liste unterliegen der verpflichtenden Deklarierung der Konformität.
Dazu zählen unter anderem:
- Haushaltskühlgeräte (Kühlschränke, Gefrierschränke und deren Kombinationen), die auch für kommerzielle Zwecke (z. B. in Produktion, Handel und Dienstleistungen) verwendet werden können, mit Netzbetrieb (AC) bei einer Nennspannung bis einschließlich 250 V und einem Nutzinhalt für gekühlte und/oder gefrorene Lebensmittel oder andere Produkte bis maximal 1500 Liter.
- Einzelgeschwindigkeits-Drehstrom-Asynchronmotoren (Induktionsmotoren) mit Kurzschlussläufer, 2–6 Pole, Nennspannung bis 1000 V, Nennfrequenz 50 oder 50/60 Hz und Nennleistung von 0,75 bis 375 kW für Dauerbetrieb.
- Fernsehgeräte, die über das Stromnetz mit Nennspannung bis einschließlich 250 V betrieben werden und für die Nutzung in Wohn- und Büroräumen bestimmt sind.
- Geräte für Haushalts- oder Bürogebrauch> (auch für den Außeneinsatz),
die von nicht geschulten Benutzern verwendet werden können und direkt über das Stromnetz
mit Nennspannung bis einschließlich 250 V betrieben werden. - Automatische Haushaltswaschmaschinen, auch für den gewerblichen Einsatz geeignet, betrieben über das Wechselstromnetz mit Nennspannung bis 250 V, sowie Waschmaschinen mit Batteriebetrieb (Akkus) oder Einbaugeräte. Ausgenommen sind kombinierte Wasch-/Trockengeräte.
- Externe Stromversorgungsgeräte und weitere ähnliche Produkte.
Andere technische Regelwerke beachten
Technische Geräte unterliegen zudem anderen technischen Regelwerken. Dies ist bei der Durchführung der Konformitätsbewertung unbedingt zu berücksichtigen. Die meisten Produktgruppen, die unter das Regelwerk TR EAWU 048/2019 fallen, unterliegen gleichzeitig folgenden technischen Regelwerken:
- TR ZU 004/2011 – „Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen“
- TR ZU 020/2011 – „ Über die elektromagnetische Verträglichkeit“
- TR EAWU 037/2016 – „Über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“
Übergangsfrist
Hersteller und Händler haben zwei Jahre Zeit, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen. In diesem Zeitraum ist die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten, die vor Inkrafttreten des Regelwerks nicht der verpflichtenden Bewertung zur Energieeffizienz unterlagen, auch ohne entsprechende Konformitätsnachweise zulässig.
Wie können wir helfen?
In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.
Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.
Was ist eine EAC-Zertifizierung?
In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.
Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.