Am 17. September 2019 wurde der Beschluss des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 154 angenommen, in dem ein Nachschlagewerk der Warentypen festgelegt wurde, die unter die Sanitär- und epidemiologische Aufsicht fallen.
Das Dokument beinhaltet 18 Arten von Produkten und noch ein zusätzliches Produkt, die die Mitgliedsstaaten der Eurasische Wirtschaftsunion für vorübergehende sanitäre Maßnahmen verwenden können.
Die Hauptgruppen der kontrollierten Waren umfassen die folgenden Typen:
- Gegen-Eis Reagenzien
- Waren zur Luftreinigung und -filtration
- Produkte, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen
- Agrochemikalien und Pestizide
- Persönliche Schutzausrüstung
- Tabakprodukte, einschließlich Rohstoffe
- Baumaterialien, die radioaktive Substanzen enthalten
- Produkte mit ionisierender Strahlung
- Kleidung, Schuhe und Materialien, die in Kontakt mit menschlicher Haut kommen
- Produkte aus natürlichen Rohstoffen, die während des Herstellungsprozesses verarbeitet werden
- Veröffentlichung für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen
- Produkte des Maschinenbaus
- Synthetische, polymere und andere Materialien für Bau-, Transport- und Haushaltszwecke
- Chemische und petrochemische Produkte, Lackierung, Waren der Haushaltschemie
- Parfums, Kosmetika, Mundpflegemittel
- Produkte für die Haus- und Trinkwasservorrat, Wasseraufbereitung, Schwimmbäder
- Kinderwaren
- Lebensmittel
Jeder Produkttyp hat einen eigenen Code, nach dem allgemeine Prozesse im Bereich der Hygienemaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Das Nachschlagewerk wird ab dem Inkrafttreten der Entscheidung, es zu erstellen, angewendet - dem 19. Oktober 2019.