Die Verzeichnisse, die von der Kommission der Zollunion am 9. Dezember 2011 verabschiedet wurden (eingeschlossen mit dem Regelwerk), werden als die bezeichnet, die ihre Kraft verloren haben.
Das erneuerte Verzeichnis für die Sicherheitsanforderungen der Lebensmittel beträgt 610 Positionen, die aus den zwischenstaatlichen und staatlichen Standards bestehen. Für heute werden es zweimal weniger verwendet – 346 Standards.
Das Verzeichnis für die Prüfmethoden wird nicht quantitativ geändert: statt 686 benutzt man 638 Dokumente. Dabei sind die veralteten Normativakte ausgeschlossen und die neuen Prüfmethoden eingeschlossen.
Ein Teil der Standarte in den beiden Verzeichnissen wird angewandt, bis die entsprechenden zwischenstaatlichen Standards eingeführt werden.
Außerdem wurde das Herangehen zur Formierung der Nomenklatur geändert. Die gültigen Redaktionen werden als eine Ergänzung für einander mit der Nummerierung dargestellt. Jedes von den neuen Verzeichnissen wird mit dem Anfang beginnen.
Die Verzeichnisse treten in Kraft ab dem 1. Juli 2020.