Am 31. März 2021 wurde der Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation Nr. 34 "Über die Genehmigung der Liste der Nichtübereinstimmungen mit Akkreditierungskriterien, die den Widerruf der Akkreditierung führen, und die Liste der Nichtübereinstimmungen mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation für Aktivitäten akkreditierter Stellen, die die Sperrung der Akkreditierung zur Folge haben" vom 28. Januar 2021 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält ebenfalls Anforderungen an akkreditierte Laboratorien. Folgende Regeln müssen derzeit von den akkreditierten Laboratorien berücksichtigt werden:
- Akkreditierte Laboratorien müssen die Normen von GOST R 58973-2020 "Regeln für die Erstellung von Prüfberichten" einhalten
- Mitarbeiter im Labor, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages eingestellt sind und Prüfungen im Rahmen der Konformitätsbewertung durchführen, dürfen nicht in mehreren Laboratorien tätig sein
- Leiter des Labors und seine Stellvertreter müssen im Labor hauptberuflich arbeiten
Sollten diese Anforderungen verletzt werden, wird die Akkreditierung ab dem 1. Juli 2021 suspendiert oder widerrufen.
Die Akkreditierung wird gesperrt oder widerrufen, wenn die Anzahl, Ausbildung und Berufserfahrung der Mitarbeitern in Zertifizierungsstellen und Prüflabors nicht den Kriterien übereinstimmt. Diese Kriterien sind in der Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 707 festgelegt.
Darüber hinaus müssen Anforderungen an folgenden Punkten erfüllt werden:
- Räumlichkeiten, Ausrüstung, technische Mittel und andere materielle Ressourcen, die für die Ausführung der Prüfungen erforderlich sind
- Rechtsakte, Regeln und Forschungsmethoden sowie andere Dokumente, die Anforderungen für das Konformitätsbewertungsverfahren festlegen
- Webseite
- Dokumenten gemäß dem angegebenen Akkreditierungsumfang
Das Dokument trat am 11. April 2021 in Kraft und ersetzt den Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 14 vom 18. Januar 2019.