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Das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers von Konformitätsbescheinigungen wurde aktualisiert

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Das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers von Konformitätsbescheinigungen wurde aktualisiert

Am 21. Juni 2021 wurde der Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 935 vom 19. Juni 2021 veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Mit dem Dokument wird das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers von Konformitätsbescheinigungen zur Bereitstellung von Informationen, die im angegebenen Register enthalten sind, und zur Zahlung für die Bereitstellung dieser Informationen verändert. Das Dokument ist bis zum 21.06.2027 gültig.

Das Dokument legt nun die Bestimmung über die Bildung und Führung eines Registers nicht nur ausgestellter EAC Zertifikate, sondern auch registrierter EAC Deklarationen fest. Der Beschluss Nr. 935 gilt für EAC Zertifikate und EAC Deklarationen, die vor dem Inkrafttreten des Dokuments (vor dem 21. Juni 2021) ausgestellt wurden.

Höchstmenge der von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Zertifikate

Die maximale Höchstmenge der von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Zertifikate wurde mit dem Dokument festgelegt. Ein neuer Abschnitt II wird hinzugefügt, welcher die Regeln für die Bestimmung der Höchstmenge der von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Konformitätsbescheinigungen festlegt.

Die maximale Anzahl der von einer Zertifizierungsstelle ausgestellten Konformitätsbescheinigungen hängt von folgenden Indikatoren ab:

  • die Anzahl der Auditoren, die an der Durchführung der Konformitätsbestätigung in der Zertifizierungsstelle beteiligt sind
  • Verfahren, deren Ergebnisse im Rahmen der Zertifizierung als Nachweis gelten
  • andere Indikatoren, die die Zuverlässigkeit und Objektivität der Ergebnisse des Zertifizierungsverfahren beeinflussen können

Auf Grundlage der aufgeführten Parameter genehmigt die Rosakkreditierung die Methodik zur Berechnung der maximalen Anzahl der von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Konformitätsbescheinigungen und die technologische Unterstützung eines solchen Verfahrens.

Vor Inkrafttreten der neuen Regeln zur Berechnung des maximalen Umfangs der von Zertifizierungsstellen ausgestellten Konformitätsbescheinigungen definiert die Rosakkreditierung diese als die durchschnittliche Anzahl der ausgestellten Zertifikate für Zertifizierungsstellen mit ähnlichem Akkreditierungsumfang, die Anzahl der Mitarbeiter, die an die Ausführung der Arbeiten an der Konformitätsbestätigung beteiligt sind, und die technische Ausrüstung für den Zeitraum (Monat, Quartal, Halbjahr oder Kalenderjahr).

Pflichtangaben der Zertifizierungsstelle

Pflichtangaben der Zertifizierungsstelle zur Veröffentlichung in den Registern wurden ergänzt. Die Verordnung wurde durch eine neue Klausel 181 ergänzt, die die Verpflichtung der Zertifizierungsstelle feststellt, deren Akkreditierung ausgesetzt ist/deren Akkreditierungsumfang reduziert wird. Damit müssen die Informationen über die abgeschlossene Vereinbarung mit einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle über die Übertragung der Konformitätsbescheinigung für Serienproduktion in das Register eingetragen werden. Die Beilage einer eingescannten Vertragskopie ist erforderlich. Dies muss innerhalb von 1 Werktag nach Vertragsschluss erfolgen. Die Ergänzungen treten zum 01.08.2021 in Kraft.

Erweiterter Status von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen

EAC Zertifikate und EAC Deklarationen, deren Angaben in die Register eingetragen werden, erhalten automatisch folgende Status:

  • gültig
  • suspendiert
  • widergerufen
  • archiviert

Mit dem Beschluss Nr. 935 wurde ein neuer Status „ungültig“ hinzugefügt. Der Status gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer solchen Entscheidung in das Register und gilt für den Zeitraum ab dem Datum der Eintragung von Informationen über das Zertifikat oder der Eintragung einer EAC Deklaration in das Register. Dieser Status gilt bis zur automatischen Übergabe der Informationen an den Archivteil.

Erforderliche Angaben zur Ausstellung eines EAC Zertifikats

Im Abschnitt 17 werden neue Absätze zur GLN-Nummer aufgenommen: zusätzlich zu dieser Nummer kann eine andere Kennung angegeben werden, die automatisch den Standort des Herstellers des Produkts, Adresse (Adressen) des Ortes (Orte) der Durchführung von Aktivitäten zur Herstellung von Produkten feststellt. Darüber hinaus ist es auch möglich, Daten über das GLONASS-System bereitzustellen.

Die Bestimmungen zur GLN-Nummer treten zum 1. September 2021 in Kraft.

Pflichtangaben für die Registrierung einer EAC Deklaration

Die Vorschrift wurde mit einem neuen Abschnitt 171 ergänzt, die Informationen über die in das Register eingetragenen EAC Deklarationen in elektronischer Form enthält. Hauptsächlich werden die Angaben zur GLN-Nummer geklärt. Bezüglich der GLN-Nummer wurden ähnliche Änderungen wie bei den EAC Zertifikaten eingeführt.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
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7. Juli 2021

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