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Übertragung der EAC Zertifikate an eine andere Zertifizierungsstelle

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Übertragung der EAC Zertifikate an eine andere Zertifizierungsstelle

Am 17. November 2021 wurde auf der Website der Rosakkreditierung (Bundesdienst für Akkreditierung) eine Mitteilung veröffentlicht. Damit wurde die Möglichkeit der Übertragung des EAC Zertifikats an eine neue Zertifizierungsstelle eingeführt.

Wann muss das EAC Zertifikat an eine neue Zertifizierungsstelle übertragen werden?

Die Übertragung des EAC Zertifikats an eine andere Zertifizierungsstelle ist bei der Serienproduktion erforderlich, wenn die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle widerrufen oder der Bereich der Akkreditierung eingeschränkt wurde. Dafür wird mit der neuen Zertifizierungsstelle eine Vereinbarung geschlossen. Dies reguliert das Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 (Artikel 25, Punkt 2.2).

Die Vereinbarung muss ausschließlich mit einer im nationalen Akkreditierungssystem akkreditierten Zertifizierungsstelle, deren Bereich der Akkreditierung gültig ist, geschlossen werden. Dies betrifft die Produktion, die schon zertifiziert wurde.

Die Beauftragung des EAC Zertifikats für Serienproduktion an die neue Zertifizierungsstelle ermöglicht die Inspektionskontrolle zertifizierter Produkte durchzuführen. Die Informationen werden über den Durchgang der Inspektionskontrolle in das einheitliche Register der ausgestellten EAC Konformitätsbescheinigungen aufgenommen.

Voraussetzungen für die Pflichtangaben

Die Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierung widerrufen ist, muss Informationen über die abgeschlossene Vereinbarung und über die Übertragung des EAC Zertifikats der anderen Zertifizierungsstelle (eine Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der neuen Zertifizierungsstelle) in das Register eintragen.

In diesem Fall ist eine eingescannte Kopie der Vereinbarung beizufügen. Hierfür steht der Zertifizierungsstelle ab Vertragsschluss ein Werktag zur Verfügung.

Darüber hinaus gelten ab dem 1. Juli 2021 die Anforderungen des Artikels 2 der Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands Nr. 704 vom 24. Oktober 2020. Damit müssen die akkreditierten Zertifizierungsstellen zusätzlich zu den im Artikel 1 angegebenen Informationen Angaben über den Erhalt der Autorisation zur Durchführung der Inspektionskontrolle von Produkten vorlegen. Das Datum, die Nummer des Vertrags sind anzugeben und eine eingescannte Kopie des Vertrags mit dem Antragsteller ist beizufügen.

Übertragung von Unterlagen

Die Übergabe von Unterlagen der Zertifizierung von einer Zertifizierungsstelle an eine andere wird durch die Ausstellung einer Annahme- und Übergabeakte protokolliert. Dazu gehören ebenfalls folgende Unterlagen: ein Antrag auf EAC Zertifizierung, eine Musternahme, Ergebnisse von Prüfungen und eine Entscheidung, dem Antragsteller das EAC Zertifikat auszustellen.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungMustersendungWiderruf
23. November 2021

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