In Indien wurde die Abteilung für konsularische, Pass- und Visafragen (Consular, Passport and Visa – CPV Division) des Außenministeriums offiziell zur zuständigen Behörde für die Apostillierung von Dokumenten ernannt. Diese Information ist auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verzeichnet.
Der Direktor für Legalisierung und Apostille wurde zur Hauptansprechperson des Außenministeriums der Dominikanischen Republik in Fragen der Beglaubigung von Dokumenten für deren Verwendung im Ausland ernannt. Die entsprechenden Änderungen sind auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.
Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.
Diplome, Zertifikate und andere Bildungsnachweise, die in Malta ausgestellt wurden, besitzen in vielen Ländern außerhalb der EU nicht automatisch eine offizielle rechtliche Gültigkeit.
In der Praxis bedeutet dies, dass diese Dokumente ohne eine entsprechende Legalisierung möglicherweise nicht für die Einschreibung in ein Master- oder Promotionsstudium oder für eine Anstellung in einer staatlichen Institution anerkannt werden.