
Der Direktor für Legalisierung und Apostille wurde zur Hauptansprechperson des Außenministeriums der Dominikanischen Republik in Fragen der Beglaubigung von Dokumenten für deren Verwendung im Ausland ernannt. Die entsprechenden Änderungen sind auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenzfür Internationales Privatrecht veröffentlicht..
Wer ist in der Dominikanischen Republik für die Apostillierung von Dokumenten zuständig?
Bisher war das Außenministerium der Dominikanischen Republik (Ministerio de Relaciones Exteriores) – insbesondere dessen Abteilung für die Legalisierung von Dokumenten – die zuständige Stelle für die Apostillierung.
Inzwischen wurde eine verwaltungsorganisatorische Klarstellung vorgenommen: Die zuständige Fachabteilung wurde neu eingeordnet und trägt nun die Bezeichnung „Dirección de Legalización de Documentos de la Sede Central de la Cancillería“ (Abteilung für die Legalisierung von Dokumenten der Zentrale des Außenministeriums).
Darüber hinaus haben die Behörden der Dominikanischen Republik klargestellt, dass Lía Díaz, die Direktorin für Legalisierung und Apostille, als Hauptansprechpartnerin für die Beglaubigung von Dokumenten fungiert.
Änderungen bei Apostillierungsbehörden in mehreren Staaten
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete kürzlich haben mehrere Staaten die zuständigen Behörden und Amtsträger für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland geändert. So haben die kolumbianischen Behörden dem bevollmächtigten Botschafter und dem Leiter der operativen Abläufe im Rahmen der Abteilung für Koordinierung von Apostille und Legalisierung das Recht zur Beglaubigung von Dokumenten übertragen.
Die Behörden Andorras haben zusätzlich dem Generaldirektor des Außenministeriums sowie dem Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen das Recht zur Apostillierung von Dokumenten übertragen.
Ihrerseits hat die Regierung Venezuelas den Generaldirektor der Direktion für konsularische Angelegenheiten und den Koordinator der Abteilung für Legalisierung und Apostille des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, Dokumente durch Apostille zu beglaubigen.
Die usbekischen Behörden haben die regionalen Justizbehörden ermächtigt, Dokumente zu apostillieren. In Uruguay wird die zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille befugte Stelle offiziell als Generaldirektion für konsularische Dienste bezeichnet.
Auf den Britischen Jungferninseln (ein britisches Überseegebiet) wurde das Büro des Vizegouverneurs zur alleinigen Behörde ernannt, die zur Apostillierung von Dokumenten befugt ist. Auf den Bermudainseln wurde die Zuständigkeit für die Apostillierung an das Parlamentarische Registrierungsamt übertragen. In Saint Lucia sowie in Saint Vincent und den Grenadinen wurde der Registrar des Obersten Gerichts durch den Sekretär des Obersten Gerichts als zuständige Person für die Apostillierung ersetzt.
Darüber hinaus hat Kuba die Zuständigkeit für die konsularische Legalisierung vorübergehend vom Außenministerium auf das Justizministerium übertragen. Diese Maßnahme ist als Übergangslösung vorgesehen – die offizielle Regierung in Havanna beabsichtigt, dem Haager Übereinkommen beizutreten und das Apostille-Verfahren einzuführen.
Die Behörden von Saint Kitts und Nevis haben den General Solicitor, den Hauptsekretär des Büros des Premierministers sowie den Registrar des Obersten Gerichts aus der Liste der zur Apostillierung befugten Amtsträger gestrichen. Neu in die Liste aufgenommen wurde der Rechtsberater der Rechtsabteilung der Verwaltung von Nevis.
In Malta wurde die zuständige Apostillierungsbehörde im Zuge einer Verwaltungsreform geändert. Die Apostillierung wird nun vom Büro des Vizepremierministers sowie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Tourismus durchgeführt.
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