Die Eurasische Wirtschaftskommission erarbeitete Änderungen zur Entscheidung der Kommission Nr. 125 vom 26. September 2017, die die Verlängerung der festgelegten Gültigkeitsdauer der Übergangsfrist des technischen Regelwerks TR EAEU TR 043/2017 "Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen" vorsieht.
Russland hat die Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs abgeschlossen, mit dem die Liste der Produkte genehmigt wird, die unter das technische Regelwerk für den Brandschutz Nr. 123-FZ vom 22. Juli 2008 fallen.
Das neue technische Regelwerk TR EAWU 43/2017 Über Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschanlagen wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Regelwerk vereinheitlicht Anforderungen an:
Das neue technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 « Über die Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschanlagen“ wurde verabschiedet. Es soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten und die nationalen Regelwerke ersetzen. Bis 2020 müssen Brandschutzzertifikate des jeweiligen Landes beantragt werden.