Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Armenien ausgestellte Dokumente.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
Armenien ist seit 1993 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens.
In Armenien ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Die Apostille ist für die Verwendung in den Staaten, die keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, nicht ausreichend. In diesem Fall gilt die konsularische Legalisation für eine öffentliche Urkunde.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden
- Außenministerium
- Justizministerium
Die Behörde prüft sorgfältig, ob die Unterschriften, Stempel oder Siegel mit ihren eigenen Unterlagen übereinstimmen.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Ausnahmen von der Legalisation
Nach Art. 13 des Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (auch Minsker Übereinkommen genannt), das im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerländer gilt, bedürfen Dokumente der Teilnehmerländer keiner Legalisation.
Zu den am Übereinkommen teilnehmenden Ländern gehören: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Ukraine.
Armenien ist seit 1994 Vertragspartei des Minsker Übereinkommens. Für diese Staaten ist die Legalisation von in Armenien ausgestellten Dokumenten durch Anbringen einer Apostille nicht erforderlich.
Für die Verwendung von in Armenien im Hoheitsgebiet der oben genannten Länder ausgestellten Dokumenten muss eine notariell beglaubigte Übersetzung angefertigt werden.
Konsularische Legalisation von Dokumente zur Verwendung im Ausland
Sollte ein Dokument in einem Land verwendet werden, dass das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa die Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Der Notar sollte dann auf der Grundlage des originalen Dokumentes eine notarielle Urkunde ausstellen, die eine notariell beglaubigte Kopie des Originals sowie eine Bestätigung seiner Echtheit enthält. Die notariell beglaubigten Dokumente müssen anschließend von dem für den Amtssitz des Notars zuständigen Amt für auswärtige Angelegenheiten beglaubigt werden. Schließlich kann das Dokument vom Generalkonsulat legalisiert werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in Armenien beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |
Beschaffung von Urkunden aus Armenien
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Armenien im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Armenien und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Armenien
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Amenien in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.
Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?
Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet wird, muss für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung aus Armenien durch eine Apostille beglaubigt werden. Daher akzeptieren viele Behörden möglicherweise keine beglaubigten Übersetzungen aus Armenien, wenn die Übersetzung in Armenien nicht ordnungsgemäß für die Verwendung im Ausland beglaubigt wurde. Um diese Verwirrung zu vermeiden, sollten Übersetzungen besser im Bestimmungsstaat des Dokuments angefertigt werden.