Das Technische Regelwerk TR EAWU 045/2017 "Über die Sicherheit von Erdöl" legt einheitliche Anforderungen an die Beförderung von Erdöl auf dem Zollgebiet der EAWU fest. Das neue Regelwerk soll den Schutz von Gesundheit und Eigentum garantieren. Außerdem werden dank der neuen Regeln Umweltschäden minimiert. Weiterhin soll mithilfe des Regelwerks der schonende Umgang mit den Ressourcen gewährleistet werden.
Verabschiedet am 20. Dezember 2017
In Kraft getreten am 01. Juli 2019
Unter den Anwendungsbereich TR EAWU 045/2017 fallen nicht
- Erdöl für Verteidigungszwecke
- Erdöl, das für den Export außerhalb des Zollgebiets der EAWU vorgesehen ist
- Erdöl aus der Staatsreserve
Inverkehrbringen von Erdöl nach TR EAWU 045/2017
Wenn Sie Ihr Produkt auf dem Markt Russlands und der EAWU in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie einen technischen Pass. Dieser muss folgende Information enthalten:
- Unternehmensbezeichnung
- Unternehmenssitz
- Warenbezeichnung
- Richtwerte des Erdöls (gemäß dem Anhang zu TR EAWU 045/2017)
- Prüfprotokolle aus dem akkreditierten Prüflabor
- EAC-Kennzeichen
Die Herstellung und Beförderung von Erdöls mit chlororganischen Verbindungen ist verboten. Bitte beachten Sie, dass der technische Pass in der russischen Sprache ausgestellt werden muss. Zusätzlich können Sie den Pass in der einheimischen Sprache des jeweiligen EAWU-Staates vorlegen.
Der technische Pass wird nach der Übernahme des Erdöls angefertigt.
Neben TR EAWU 045/2017 gelten in der EAWU noch weiteren Vorschriften, denen Ihr Erdöl entsprechen muss.
Sicherheitsanforderungen nach TR EAWU 045/2017
Die Sicherheitsanforderungen an Ihr Erdöl sind nicht nur im TR EAWU 045/2017, sondern auch in anderen Vorschriften zu finden. Die Einhaltung der Vorschriften wird immer geprüft. Im Regelfall dienen dazu internationale und regionale Standards. Wenn solche Standards nicht vorhanden sind, wird die Prüfung mithilfe nationaler Standards durchgeführt.
Konformitätsbewertungsverfahren
Es muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, bevor Ihr Erdöl auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Umlauf gebracht wird. Das Verfahren ist in TR EAWU 045/2017 geregelt. Die Konformitätsbewertung erfordert Prüfungen in einem akkreditierten Prüflabor. Alle Prüfergebnisse werden im technischen Pass eingetragen. Es ist dabei weder eine EAC Deklaration, noch ein EAC Zertifikat notwendig.
Die Konformitätsbewertung muss vom Hersteller beantragt werden. Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein, die ordnungsgemäß in einem EAWU-Mitgliedstaat registriert ist.
Zunächst wird das Produktmuster von der zuständigen staatlichen Behörde untersucht. Danach wird es an das akkreditierte unabhängige Prüflabor geschickt.
Die Prüfung im akkreditierten Prüflabor besteht aus folgenden Schritten:
- Auswahl der Produktmuster
- Eigentliche Prüfung
- Eintragung der Prüfergebnisse in den technischen Pass
Die Prüfungsstandards sind im Abs. 13 des TR EAWU 045/2017 zu finden.
EAC-Kennzeichnung
Nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung wird das Produkt mit dem EAC-Kennzeichen markiert. Die Information darüber wird im technischen Pass eingetragen.
Die Produkte werden vor dem Inverkehrbringen markiert. Die EAC-Kennzeichnung befindet sich in einem eigens dafür bestimmten Abschnitt des technischen Passes.
Wenn die Konformität der Produkte nach den früher geltenden Normen bestätigt wurde, darf das Produkt in der Übergangszeit nicht mit EAC Zeichnen markiert werden.
Geltungsdauer des Konformitätsnachweises
Konformitätsbescheinigungen, die im vor dem Inkrafttreten von TR EAWU 045/2017 nach nationalen Normen ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ende von deren Gültigkeitsdauer in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 1. Januar 2021. Dabei werden die Produkte nur mit nationalen Kennzeichen markiert.
Das neue Regelwerk sieht eine weiter Möglichkeit vor, nicht zertifizierte Produkte in Verkehr zu bringen, d.h. ohne EAC-Kennzeichen und entsprechende Unterlagen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Erdöl auch vor dem Inkrafttreten TR EAWU 045/2017 nicht zertifiziert werden musste.
Bis Anfang 2019 sind alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion dazu angehalten, Verzeichnisse mit den Prüfmethoden für die sichere Erdöl-Beförderung nach TR EAWU 045/2017 vorzubereiten.
Text von TR EAWU 045/2017 Über die Sicherheit von Erdöl in Russisch