Die Negativbescheinigung des Gesundheitsministeriums ist eine offizielle Erklärung darüber, dass die einzuführenden Medizinprodukte keiner obligatorischen staatlichen Registrierung in der EAWU unterliegen.
Die Negativbescheinigung wird benötigt, um die Ware in die Eurasischen Wirtschaftsunion einführen zu dürfen. Die Negativbescheinigung wird oft vom Zoll verlangt, um sicher zu stellen, dass das Produkt ohne Registrierung auf dem Markt der EAWU frei verkehren darf.
Die Negativbescheinigungen werden auf einem Blatt Papier ausgefüllt und mit einem runden blauen Stempel besiegelt. Die Negativbescheinigung ist gültig, solange die technischen Regelwerke gültig sind, wenn nichts anderes angegeben ist.
Eine Negativbescheinigung ist nicht nur für den Zoll erforderlich. Beim Vertrieb von Waren auf dem russischen Markt können Kontrollbehörden oder Kunden jederzeit eine Negativbescheinigung verlangen.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung der Negativbescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag
- Informationen über den Hersteller und seine Adresse
- Ausführliche Produktbeschreibung und genaue Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Kopie des Kaufvertrages
- Kopie der Rechnung, Frachtbrief usw.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer Negativbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihrer Bescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.
Die genauen Kosten der Beantragung einer Negativbescheinigung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren und der Komplexität der Untersuchungen. Die genauen Konditionen werden immer individuell auf Basis von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.