Das Gesetz „Über das Bundes-Vertragssystem" wurde 22. Marz 2013 in der dritten und letzten Lesung verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Gesetz Nr. 94 der Russischen Föderation "Über die Auftragsvergabe bei der Lieferung von Waren und der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" ersetzen.
Die Einwicklung des Gesetzentwurfes dauerte fast ein Jahr seit der Verabschiedung des Gesetzes in der ersten Lesung wurde es wesentlich verändert. So zum Beispiel wurden daraus die sogenannte Beschaffung IV. Quartal ausgeschlossen, um den Auftraggeber keine Möglichkeit zu geben alle geplanten Ausschreibungen bis Ende des Jahres zu verzögern und um die im Dezember im einen verkürzten und vereinfachten Vergabeverfahren durchzuführen. Es wurde auch die Möglichkeit der einseitigen Kündigung von Verträgen neue geregelt.
Das Gesetz sieht eine Riehe von Präferenzmaßnahmen für inländische Hersteller vor. Derzeit sind die Auftraggeber berechtigt die Beteiligung von ausländischen Herstellern nur aus Gründen der nationalen Sicherheit einzuschränken. Das neue Gesetz gewährt der Regierung das Recht, den Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen im Ausland nicht nur aus Sicherheitsgründen sondern auch für die Stimulierung der heimischen Wirtschaft zu beschränken.
Das neue Gesetz regelt auch die Planung und Überwachung von öffentlichen Beschaffungen. Darüber hinaus enthält es eine Reihe von Anti-Korruption Maßnahmen insbesondere die Möglichkeit der öffentlichen Kontrolle.