Das Technische Regelwerk TR EAWU 041/2017 "Über die Chemikaliensicherheit" sollte in Russland am 2. Juni 2021 in Kraft treten. Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit erfolgt in Form einer staatlichen Registrierung entweder als Anmeldeverfahren oder als Genehmigungsverfahren. Jedoch hat das Ministerium für Industrie und Handel Russlands ein Informationsschreiben den Leitern von Unternehmen und Betrieben mit Erläuterungen zur aktuellen Situation geschickt.
Da die Anforderungen der 2. Klausel des Beschlusses Nr. 19 des EWG-Rates nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurden, ist das ursprüngliche Datum (2. Juni 2021) nicht mehr gültig. Das neue Datum wird von der Eurasischen Wirtschaftskommission zusammen mit den Regierungen der EAWU-Mitgliedstaaten festgelegt.
Bevor das Datum festgelegt wird, müssen noch spezifische Dokumente mit in Übereinstimmung gebracht werden. Diese Dokumente beschreiben das Verfahren zur Bildung und Führung des Registers chemischer Stoffe und Gemische sowie das Verfahren zur Meldung neuer Chemikalien.