Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig geprüft werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer Inspektionskontrolle seitens der Zertifizierungsstelle, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat.
Die Inspektionskontrolle ist eine systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeiten als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.
Technische Regelwerke, die eine Inspektionskontrolle vorsehen
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
- TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen
- TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
- TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten
- TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
- TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
- TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel
- TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern
- TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten
Aufgaben der Inspektionskontrolle
Das Dokument, das das Verfahren der Inspektionskontrollereguliert, ist GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren".
Inspektionskontrolle dient der Einhaltung der Bedingungen und Regeln der Konformitätsbewertung.
Der Umfang der Kontrolle unterscheidet sich je nach dem Technischen Regelwerk. Die Inspektionskontrolle kann im der Form der Analyse der Betriebsstätte oder der Prüfungen von Produktmuster erfolgen. Die Kommission überprüft dabei die Eigenschaften des Produktes, Produktionszustand, Produktionsräumlichkeiten, Lagerhallen und anderes, was die Sicherheit der Ware beeinträchtigen könnte.
Zuständigkeit für die Inspektionskontrolle
Für die Durchführung der Inspektionskontrolle ist die Zertifizierungsstelle zuständig, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat.
Bis zum 01.01.2021 gab es keine eindeutige Regelung über die Übertragung der Rechte für die Durchführung der Inspektionskontrolle von einer Zertifizierungsstelle an die andere. Was von Bedeutung sein könnte, wenn die Zertifizierungsstelle, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat, nicht mehr existiert oder ihre Akkreditierung verlor. Mit der neuen Fassung des Gesetzes der Russischen Föderation № 184 "Über technische Regulierung" dürfen die Antragsteller ab dem 21.06.2021 einen Vertrag mit einer anderen Zertifizierungsstelle abschließen, falls die Zertifizierungsstelle, die das EAC-Zertifikat ausgestellt hat, die Akkreditierung verliert und keine folgende Zertifizierungsstelle durchführen darf.
Ergebnisse der Inspektionskontrolle
Die Ergebnisse der Überwachung werden in einem Gutachten niedergeschrieben. Im Gutachten wird eine Beurteilung von Testergebnissen anderen Kontrollen gemacht. Es wird über Möglichkeit oder Unmöglichkeit entschieden, ob die ausgestellte Konformitätsbescheinigung aufrechtzuerhalten ist.
Wenn die Kontrolle Mängel aufzeigt, wird im Gutachten die Notwendigkeit der Korrekturmaßnahmen notiert. Beim Durchfallen stellt die Kommission einen negativen Bescheid aus.
Zurückziehung des EAC Zertifikats
Die Zertifizierungsstelle kann aufgrund der Ergebnisse der Überwachung die Entscheidung über Aussetzung oder Zurückziehung des EAC Zertifikats entscheiden. Hier sind die möglichen Gründe dafür:
- Änderung der Produktions- oder Prüfmethoden
- Designänderung oder Zusammensetzung des Produkts
- Änderungen in der Organisation und (oder) Produktionstechnologie
- Änderungen (Nichteinhaltung) der Prüfmethoden und des Qualitätsmanagement Systems
- Verweigerung des Inhabers der Konformitätsbescheinigung zur Ausführung oder Bezahlung
der Überwachung
Häufigkeit der Inspektionskontrolle
Die Überwachung wird einmal im Jahr durchgeführt jedoch nicht früher als 6 Monate nach der Ausstellung des EAC Zertifikats.