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Singapur ist dem Haager Übereinkommen beigetreten

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Singapur ist dem Haager Übereinkommen beigetreten

Am 2. November 2020 ist Singapur dem Haager Übereinkommen beigetreten. Damit werden die Verpflichtungen aus dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 eingeführt, mit denen die Verpflichtung zur Legalisierung von ausländischen amtlichen Dokumenten abgeschafft werden soll. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Verwendung behördlicher Dokumente, indem die Verpflichtung zur Legalisierung von offiziellen Dokumenten von Vertragsparteien entfällt.

Grenzüberschreitende Aktivitäten sind häufig mit der Verwendung von Dokumenten verbunden, die von Regierungsbehörden eines Staates eines anderen Geltungsbereiches ausgestellt wurden. Beispielsweise müssen Unternehmen, die Immobilien im Ausland erwerben möchten, möglicherweise Gründungsunterlagen vorlegen. Viele Staaten verlangen, dass ausländische offizielle Dokumente legalisiert werden, bevor sie in diesen Staaten anerkannt und akzeptiert werden. Die Legalisierung umfasst einen mehrstufigen Prozess, bei dem eine Unterschrift, ein Siegel oder ein Stempel auf einem Dokument von einer Reihe von Regierungsbeamten als echt überprüft wird, bis dieses Authentifizierungsverfahren von einem ausländischen Staat anerkannt wird. Dieser Prozess kann umständlich, kostspielig und arbeitsaufwendig sein.

Das Haager Apostille-Übereinkommen ersetzt das Legalisierungsverfahren durch ein einstufiges Verfahren, bei dem ein einziges Zertifikat (nämlich Apostille) von einer vom Staat benannten zuständigen Behörde ausgestellt wird. Wenn Singapur im Jahr 2021 Mitglied des Apostille-Übereinkommens wird, müssen andere teilnehmende Länder auf die Verpflichtung zur Legalisierung von öffentlichen Dokumenten verzichten. Stattdessen müssen sie eine von der benannten zuständigen Behörde ausgestellte Apostille akzeptieren. Ebenso müssen die Behörden von Singapur gegebenenfalls die Apostille anstelle der Legalisierung von den eingehenden Dokumenten ausländischer Regierungen akzeptieren.

Die neue Verordnung identifiziert die Rechtsakademie von Singapur als die gemäß der Haager Konvention zuständige Behörde in Singapur und ermächtigt die Rechtsakademie, eine Apostille an Regierungsdokumenten von Singapur anzubringen. Derzeit hat das Außenministerium von Singapur die Aufgabe, Dokumente zu legalisieren. Die Verordnung überträgt die Funktion der Legalisierung vom Außenministerium auf die Rechtsakademie.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva

Aliya Zamaleeva

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aliya.zamaleeva@schmidt-export.de
+49 851 226 083 8

Aliya hat ihr Bachelor in Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen an der Kasaner Föderalen Universität absolviert und studiert derzeit European Studies an der Universität Passau.

ApostilleSingapur
Veröffentlicht: 16. März 2021 Aktualisiert: 17. Dezember 2021

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