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Führungszeugnis in Usbekistan: Beschaffung, Apostille und Legalisation


Beschaffung von Urkunden beantragen
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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Führungszeugnis in Usbekistan?
  2. Wie erhält man ein Führungszeugnis in Usbekistan?
  3. Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis in Usbekistan
  4. Apostille auf einem Führungszeugnis in Usbekistan
  5. Was ist eine Apostille?
  6. Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses in Usbekistan
  7. Was ist konsularische Legalisation?
  8. Offizielle Übersetzung eines in Usbekistan ausgestellten Führungszeugnisses
  9. Versand von Dokumenten
  10. Wie können wir Ihnen helfen?
Führungszeugnis in Usbekistan: Beschaffung, Apostille und Legalisation

Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das von den Behörden für innere Angelegenheiten ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht vorbestraft ist und nicht im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gesucht wird oder dass frühere Vorstrafen getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten angeforderten Dokumenten im Zusammenhang mit internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung der Staatsbürgerschaft;
  • Aufnahme einer Beschäftigung;
  • Zulassung zu einer Bildungseinrichtung;
  • Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit im Rahmen von Adoptions- und Vormundschaftsverfahren;
  • Vorlage von Nachweisen in Gerichtsverfahren;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Usbekistan?

Die derzeitige vollständige amtliche Bezeichnung eines Führungszeugnisses in Usbekistan lautet „Bescheinigung über das Vorliegen (Nichtvorliegen) einer Vorstrafe“. Die Kurzbezeichnung des Dokuments lautet „Führungszeugnis“.

Die Ausstellung von Führungszeugnissen in Usbekistan wird durch die Verwaltungsordnung über die Erbringung der staatlichen Dienstleistung zur Ausstellung von Führungszeugnissen (Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 797 vom 4. Oktober 2018) sowie weitere normative Rechtsakte geregelt.

Ein Führungszeugnis ist ein Papierdokument oder ein elektronisches Dokument, das auf Grundlage der in den Datenbanken des Innenministeriums gespeicherten Informationen erstellt wird. Die Bescheinigung wird in usbekischer Sprache ausgestellt.

Je nach Zweck der Antragstellung und Status des Antragstellers können zwei Hauptarten von Bescheinigungen ausgestellt werden:

  • Elektronische Bescheinigung;
  • Bescheinigung in Papierform.

Die Bescheinigungen enthalten Angaben zu bestehenden Vorstrafen, zu Verurteilungen, bei denen die Rehabilitierungsfrist abgelaufen ist, zu getilgten Vorstrafen sowie zur Einstellung von Strafverfahren aus nicht rehabilitierenden Gründen.

Führungszeugnisse können im Rahmen der regulären Verfahren innerhalb Usbekistans beantragt oder über ein Konsulat angefordert werden.

Wie erhält man ein Führungszeugnis in Usbekistan?

Ein Führungszeugnis kann innerhalb Usbekistans auf folgende Weise beantragt werden:

  • In elektronischer Form über das Einheitliche Portal für interaktive staatliche Dienstleistungen (EPIGU);
  • In Papierform über ein Zentrum für öffentliche Dienstleistungen.

Die für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständige Behörde ist das Innenministerium (das Informationszentrum des Innenministeriums der Republik Usbekistan, das Innenministerium der Republik Karakalpakstan sowie die regionalen Innenbehörden).

Die Bescheinigung kann persönlich oder durch einen auf Grundlage einer Vollmacht handelnden Vertreter entgegengenommen werden.

Beantragung einer elektronischen Bescheinigung

Eine über den EPIGU-Dienst beantragte Bescheinigung wird dem Antragsteller als digitales Dokument an seine E-Mail-Adresse übermittelt.

Um ein Führungszeugnis über EPIGU zu beantragen, müssen Sie:

  1. Das EPIGU-Portal aufrufen;
  2. Eine elektronische digitale Signatur verwenden;
  3. Einen Antrag mit folgenden Angaben einreichen: vollständiger Name, Passdaten, persönliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
  4. Die staatliche Gebühr entrichten;
  5. Den Antrag absenden;
  6. Die Bescheinigung erhalten.

Beantragung einer Bescheinigung in Papierform

Um eine Bescheinigung in Papierform zu erhalten, müssen Sie persönlich ein Zentrum für öffentliche Dienstleistungen aufsuchen.

Um ein Führungszeugnis über ein Zentrum für öffentliche Dienstleistungen zu beantragen, müssen Sie:

  1. Ein Zentrum für öffentliche Dienstleistungen aufsuchen;
  2. Einen Antrag mit folgenden Angaben ausfüllen: vollständiger Name, Passdaten, persönliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
  3. Den Antrag einreichen;
  4. Die staatliche Gebühr entrichten;
  5. Die Bescheinigung erhalten.

Beantragung einer Bescheinigung durch einen Bevollmächtigten

Ein Führungszeugnis kann auch durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Bei der Antragstellung muss der Vertreter des Antragstellers ein Identitätsdokument sowie eine Urkunde vorlegen, die ihn zur Vertretung der Interessen des Antragstellers berechtigt (eine notariell beglaubigte Vollmacht). Außerdem muss er eine Kopie des Identitätsdokuments der vertretenen Person einreichen.

Beschaffung eines Führungszeugnisses über ein Konsulat

Wenn sich ein Staatsangehöriger im Ausland aufhält, kann er die Beantragung eines Führungszeugnisses über ein Konsulat veranlassen. In der Praxis nimmt dieses Verfahren jedoch in der Regel erhebliche Zeit in Anspruch.

Bei der Beschaffung von Auszügen und Führungszeugnissen ist es wichtig, sämtliche personenbezogenen Angaben sorgfältig zu überprüfen. Jeder Fehler oder Schreibfehler führt dazu, dass das Dokument ungültig wird.

Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis in Usbekistan

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt je nach Stadt, Art des Antrags, Erforderlichkeit einer Legalisation und Zustellungsadresse zwischen einem und zwei Monaten.

Apostille auf einem Führungszeugnis in Usbekistan

Seit 2011 ist Usbekistan Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (des „Haager Apostille-Übereinkommens“).

Eine Apostille ist eine international standardisierte Form der Beglaubigung, mit der die Echtheit eines Dokuments für die Vorlage in Staaten bestätigt wird, die diese Form der Legalisation anerkennen. Sie wird üblicherweise in Form eines speziellen Stempels oder einer Bescheinigung angebracht. In den letzten Jahren haben jedoch auch elektronische Apostillen (E-Apostillen) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Eine E-Apostille ist ein spezieller digitaler Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit elektronisch ausgestellter Dokumente bestätigt.

Für die Apostillierung der in Usbekistan ausgestellten Führungszeugnisse ist das Außenministerium zuständig (zuvor lag diese Zuständigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft).


Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses in Usbekistan

Wenn der Staat, in dem das in Usbekistan ausgestellte Führungszeugnis verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ist, beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate, muss das Dokument das aufwendigere und kostspieligere Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Staaten angewendet wird, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 sind.

Um ein in Usbekistan ausgestelltes Führungszeugnis im Wege der konsularischen Legalisation legalisieren zu lassen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Das Führungszeugnis beschaffen;
  2. Eine notariell beglaubigte Kopie des Führungszeugnisses anfertigen lassen;
  3. Die Unterschrift des Notars durch die Justizbehörden beglaubigen lassen;
  4. Das Dokument durch die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums Usbekistans legalisieren lassen;
  5. Eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen;
  6. Das Dokument beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft des Bestimmungsstaates legalisieren lassen.
  7. Aufgrund der zahlreichen Verfahrensschritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und vergleichsweise kostspielig. Einige Staaten unterhalten keine Konsulate in Usbekistan. In diesem Fall muss die abschließende Phase der Legalisation möglicherweise in einem anderen Staat durchgeführt werden, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.


    Was ist konsularische Legalisation?

    In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

    Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

    Offizielle Übersetzung eines in Usbekistan ausgestellten Führungszeugnisses

    Ein in Usbekistan ausgestelltes Führungszeugnis kann je nach Antragsverfahren und bei der Beantragung gewählter Option entweder auf Usbekisch oder auf Russisch ausgestellt werden.

    Die Übersetzung muss vollständig mit dem Original übereinstimmen und sämtliche Siegel, Stempel und sonstigen Angaben wiedergeben. Besondere Aufmerksamkeit ist der korrekten Übertragung der personenbezogenen Daten zu widmen, die mit den Angaben im Reisepass des Antragstellers übereinstimmen müssen.

    Da Usbekistan Vertragspartei des Minsker Übereinkommens von 1993 ist, ist keine Apostille erforderlich. Es muss lediglich der Text des Führungszeugnisses selbst übersetzt werden.

    Versand von Dokumenten

    Nach der Beschaffung eines Führungszeugnisses und dessen Apostillierung oder Legalisation ist es häufig erforderlich, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. In solchen Fällen sind nicht nur eine schnelle, sondern auch eine sichere Zustellung wichtig, insbesondere wenn es sich um Originaldokumente handelt.

    Schmidt & Schmidt organisiert den weltweiten internationalen Dokumentenversand. Wir nutzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Sendungsverfolgungssysteme, mit denen Sendungen in jeder Phase ihres Transports überwacht werden können und die dazu beitragen, eine fristgerechte Zustellung an den Empfänger sicherzustellen.

    Unsere Spezialisten behandeln die Dokumente sorgfältig und vertraulich und unterstützen Sie bei der Lösung möglicher Probleme im Zusammenhang mit dem internationalen Versand, einschließlich der Anforderungen der Versanddienstleister und der Zollabfertigung.

    Wir können den Versand fertiggestellter Führungszeugnisse, apostillierter Dokumente, Übersetzungen und anderer amtlicher Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatkunden als auch für Rechtsanwaltskanzleien und Organisationen.

    Wie können wir Ihnen helfen?

    Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung eines Führungszeugnisses in Usbekistan. Dazu gehören die Beantragung des Dokuments in Ihrem Namen, dessen Apostillierung und Legalisation zur Verwendung im Ausland sowie die Organisation der Übersetzung und des weltweiten Versands.

    Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisation verschiedenster Dokumente und bieten sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen an. Dazu gehören die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen und Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie der Versand fertiggestellter Dokumente in die meisten Länder der Welt.

    Weitere Informationen zu den Verfahren der Legalisation und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.


    Beschaffung von Urkunden beantragen
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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva

Polina Kalacheva

Intern
polina.kalacheva@schmidt-export.de
+49 851 226 083 37

Polina studiert Rechtswissenschaft an der Universität Passau und Internationales Recht an der Russischen Universität der Völkerfreundschaft (RUDN). Neben ihrem Studium ist sie im Bereich Projektmanagement und Webredaktion bei Schmidt & Schmidt tätig.

Beschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
Veröffentlicht: 5. November 2026 Aktualisiert: 5. November 2026

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