In Kasachstan ähnlich wie in Russland oder Weißrussland müssen Messgeräte vor der Inbetriebnahme eine metrologische Zulassung bekommen. Diese Zulassung kann man auf Deutsch als metrologisches Zertifikat, Messmittelzulassung oder auf Englisch Pattern Approval Certificate bezeichnen. Das metrologische Zertifikat bestätigt, dass die zertifizierten Messgeräte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Kasachstan entsprechen.
Die Ziele sind:
- Schutz der Verbraucher vor unzuverlässigen Messergebnissen
- Erhalten zuverlässiger Messergebnisse in der Grundlagenforschung und wissenschaftlichen Entwicklung;
- Integration in das internationale System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.
Die Messmittelzulassung (Pattern approval) wird vom Gesetz der Republik Kasachstan vom 7. Juni 2000 Nr. 53-II (mit Änderungen vom 26.11.2019) „Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen“ geregelt.
Für die Messmittelüberwachung und die metrologische Zertifizierung ist in Kasachstan das Staatliche wissenschaftliche metrologische Zentrum zuständig.
Obligatorische metrologische Zertifizierung
Das Zertifikat (Pattern Approval Certificate) ist für diejenigen Messgeräte erforderlich, die in einem bestimmten vom Staat definierten Bereich eingesetzt werden. Diese Bereiche sind im Artikel 23 verankert.
Die staatliche Kontrolle gilt für Messungen, deren Ergebnisse verwendet werden für:
- Arbeit zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger
- Durchführung von Tätigkeiten im Bereich Umweltschutz, Geologie und Hydrometeorologie
- Verfahren der Konformitätsbewertung gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan über technische Regulierung
- arbeiten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und im Verkehr zu gewährleisten
- Herstellung von Waffen, militärischer Ausrüstung
- Eichung
Voraussetzungen zum Inverkehrbringen von Messgeräten:
Messinstrumente müssen vor dem Inverkehrbringen einer Bauartzulassung unterzogen werden. Die Entscheidung über die Bauartzulassung wird von der zugelassenen Stelle auf der Grundlage positiver Prüfergebnisse getroffen. Als Ergebnis wird ein Messmittelzertifikat ausgestellt.
Für Messgeräte, die in Einzelexemplaren in Umlauf gebracht werden ist eine metrologische Attestierung zulässig.
Die Entscheidung über die metrologische Attestierung von Messgeräten wird durch ein Zertifikat über die metrologische Attestierung bestätigt.
Bauartzulassung und metrologische Attestierung werden vom staatlichen wissenschaftlichen Metrologischen Zentrum durchgeführt.
Nach dem das Messgeräte die messtechnischen Prüfungen erfolgreich besteht, wird es in das staatliche Register eingetragen und darf ab diesem Zeitpunkt in Kasachstan eingesetzt werden.
Messgeräte müssen vor dem Inverkehrbringen, nach der Reparatur und während des Betriebs geeicht werden. Nach der Eichung wird auf das Gerät ein Eichstempel aufgetragen.
Prozedere der Bauartzulassung
Die Bauartzulassung besteht aus folgenden Schritten:
- Antragstellung auf die Zertifizierung
- Produktionsaudit
- Laborprüfungen von Messgeräten
- Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung und Ausstellung eines Zertifikats über die Typgenehmigung von Messgeräten.
- Informationen zu Messgeräten werden in das staatliche Register eingetragen.
- Anbringung eines Typgenehmigungszeichen
Notwendige Unterlagen:
- Mustergeräte für Prüfungen
- Detaillierte Beschreibung
- Prüfprotokolle der Innerbetrieblichen Prüfungen
- Werbematerialen
- Bedienungsanleitung
- Bereits vorhandene Zertifikate
- TR ZU 012/2011 Zertifikat für explosionsgeschützte Messgeräte
Abhängig vom Einsatzgebiet kann die Liste erweitert werden.
Kennzeichnungspflicht
Nachdem das Messmittel alle erforderlichen messtechnischen Prüfungen bestanden hat und in das staatliche Register des zugelassenen Messmittels eingetragen wurde, muss das Messmittel beim Inverkehrbringen mit dem „KC“ Eichzeichen versehen werden.
Die Kennzeichnung von Messgeräten mit dem „KC“ Zeichen ist nur während der Gültigkeitsdauer des Metrologisches Zertifikates zulässig. Nach dem Ablauf des Zertifikates ist die Kennzeichnung nicht mehr erlaubt.
Das Zeichen soll auf jedes Messgerät angebracht werden und muss gut lesbar sein.
Die technischen Begleitdokumente müssen die Informationen über die Zertifizierung und Registrierung enthalten.
Der Missbrauch von metrologischem Prüfzeichen kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Dauer und Kosten für die metrologische Zertifizierung
Die metrologische Zertifizierung ist ein komplexes, kostenintensives und andauerndes Verfahren. Die genaue Dauer und die Kosten der Zertifikatsbeantragung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Art der Messgeräte, deren Komplexität und Umfang der notwendigen Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Basis von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Zertifikats mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Geltungsdauer des Zertifikats
Das metrologische Zertifikat wird bei einer Serienproduktion für 5 Jahre ausgestellt.
Das Zertifikat kann um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Die positive Entscheidung wird von Gosttandart getroffen, sofern das Messgerät keinen strukturellen Änderungen unterzogen wurde und in den letzten 5 Jahren keine Beschwerden von Bürgern bezüglich des Geräts eingegangen sind.
EAC Zertifizierung von Messgeräten
Messgeräte und Messeinrichtungen können zusätzlich der EAC Deklarierung unterliegen.
Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in zwei technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion verankert:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie sofort nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.