Weißrussische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Weißrussland, oder Belarus, ist seit 1992 ein Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Legalisation. Daher erfolgt diese Bestätigung in Form der sogenannten Apostille. Dies gilt ebenfalls für die Anerkennung deutscher Urkunden in Belarus. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Für die Erteilung von Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Bildungsministerium – Unterlagen, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden
- Ministerium der Justiz der Republik Belarus – Dokumenten aus dem Justizbereich (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Archivämter Belarus
- Auswärtiges Amt – alle anderen Unterlagen
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in der Republik Belarus folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Mit der Apostille können nur Originalunterlagen oder durch den Notar bescheinigte Kopien versehen werden, die von öffentlichen Einrichtungen ausgestellt worden sind.
Die Apostille wird benötigt für:
- Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie in Deutschland eine Ehe schließen wollen
- Ausbildungsunterlagen, um in Deutschland zu studieren
- Im Erbschaftsfall, wenn sich Vermögen im Ausland befindet etc.
- Außenwirtschaft - bei uns können Sie die Apostille für weißrussische Handelsregisterauszüge und andere Dokumente bestellen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Ausnahmen von der konsularischen Legalisation
Nach Art. 13 des Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (auch Minsker Übereinkommen genannt), das im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerländer gilt, bedürfen Dokumente der Teilnehmerländer keiner konsularischen Legalisation.
Zu den am Übereinkommen teilnehmenden Ländern gehören: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Ukraine.
Belarus ist seit 1994 Vertragspartei des Minsker Übereinkommens. Für diese Staaten ist die konsularische Legalisation von in Belarus ausgestellten Dokumenten durch Anbringen einer Apostille nicht erforderlich.
Für die Verwendung von in Belarus im Hoheitsgebiet der oben genannten Länder ausgestellten Dokumenten muss eine notariell beglaubigte Übersetzung angefertigt werden.