Es ist nicht selten, dass der Hersteller bereits nach der Registrierung der Konformitätsbescheinigung – sei es ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration – feststellt, dass die Angaben im Konformitätsbescheinigung aktualisiert werden müssen bzw. nicht stimmen. Zum Beispiel: die Adresse des Herstellers wurde geändert, die Bezeichnung des Produktes wurde aktualisiert, die Produktserie ist nicht korrekt angegeben, keine zusätzlichen Produktionsstätten des Herstellers sind angegeben, nicht alle Produkte sind aufgelistet und so weiter. Der Hersteller möchte natürlich diese Fehler beheben.
Wie kann man die Änderungen vornehmen?
Die Antwort ist einfach – es ist unmöglich jegliche Änderungen am EAC Zertifikat oder an der EAC Deklaration vorzunehmen.
Dafür gibt es zwei Gründe.
Erstens, alle Informationen über das ausgestellte Dokument sind im elektronischen Register veröffentlicht und sind für alle zugänglich:
- Im Register der in Russland ausgestellten Zertifikate und Deklaration: https:/fsa.gov.ru/
- Im Register der in Armenien ausgestellten Zertifikate und Deklaration: http:/armnab.am/MMCertificatesListRU
- Im Register der in Weißrussland ausgestellten Zertifikate und Deklaration: https:/tsouz.belgiss.by/
- Im Register der in Kasachstan ausgestellten Zertifikate und Deklaration: http://www.rep.nca.kz/
- Im Register der in Kirgisien ausgestellten Zertifikate und Deklaration: http:/swis.trade.kg/Registry/CertificateOfConformity
Zweitens, das Verfahren und die Regeln für die Erstellung der Konformitätsbescheinigung gemäß den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion vom 25. Dezember 2012 Nr. 293 legen fest, dass der Text nach der Veröffentlichung der Konformitätsbescheinigung nicht korrigiert werden darf.
Was soll der Hersteller tun, um die Veränderungen am EACZertifikat oder an der EAC Deklaration vorzunehmen?
Die einzige Möglichkeit ist ein neues EAC Zertifikat bzw. eine neue EAC Deklaration ausstellen zu lassen.
Es gibt jedoch Ausnahmen für die EAC Deklaration, verankert im Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission №41, 20. März 2018 „Zum Verfahren von Registrierung, Aussetzung, Erneuerung und Beendigung von Konformitätserklärungen“.
Ein Antragsteller darf eine neue EAC Deklaration auf die Grundlage von bereits vorhandenen Prüfberichten ausstellen lassen ohne ein komplettes Prozedere der Konformitätsbewertung erneut durchlaufen zu müssen. Die alte EAC Deklaration wird zurückgezogen.
Dies kann nur für folgende Fälle geschehen:
- Verbesserung von Tippfehlern
- Änderung der Rechtsform, des Standorts oder der Kontaktdaten des Antragstellers
- Änderung der Rechtsform oder des Standorts des Herstellers
- Änderung der Zolltarifnummer
Wie kann der Hersteller den Neudruck der Konformitätsbescheinigung vermeiden?
Die Grundregel ist Achtsamkeit. Es ist notwendig, die Entwürfe von EAC Deklarationen und EAC Zertifikaten verantwortungsvoll und sorgfältig zu überprüfen. Diese Daten müssen besonders achtsam überprüft werden:
- Die korrekte Angabe des Namens des Herstellers
- Die Adresse des Herstellers
- Liste der Produktionsstätten falls vorhanden
- Bezeichnung des Produkts, die Zolltarifnummer
- Produktsortiment, Modelle, Typen etc.
All dies muss überprüft werden, bevor das EAC Zertifikat oder EAC Deklaration im elektronischen Register der ausgestellten Konformitätserklärungen der Eurasischen Wirtschaftsunion registriert und veröffentlicht werden.
Unser Unternehmen Schmidt & Schmidt OHG hilft Ihnen gerne bei der Erstellung der korrekten Konformitätsbescheinigung.
Das Wichtigste für uns ist der individuelle Ansatz für jeden Kunden sowie Transparenz und ein Höchstmaß an Qualität bei unseren Dienstleistungen.
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