Die Zwischenergebnisse des Inventarverfahrens der Chemikalien in Russland wurden auf dem Portal des Staatlichen Industrieinformationssystems (GISP) veröffentlicht.
Ein veröffentlichtes Verzeichnis ermöglicht zu Überprüfen, ob bestimmte Chemikalien bereits in das Register eingetragen wurden.
An dieser Stelle soll erinnert werden, dass nach dem Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit alle Chemikalien, die nicht im Register eingetragen sind, als „neu“ für das Zollgebiet der Union gelten. Bevor sie eingeführt werden können, müssen sie das Notifikationsverfahren durchlaufen – es ist eine umfassende Untersuchung der gefährlichen Eigenschaften sowie eine Analyse der Risiken der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Dies erfolgt mit der Fertigstellung eines Berichts über die Chemikaliensicherheit.
Die Suche nach dem vorläufigen Verzeichnis ist anhand der Hauptidentifikatoren des chemischen Stoffes realisierbar: der CAS-Nummer, EC-Nummer, des Namens des Stoffes nach der IUPAC-Nomenklatur sowie der alternativen Bezeichnung auf Russisch oder Englisch.
Die Frist für die Einreichung der Daten für die Bestandsaufnahme ist der 1. August dieses Jahres.