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Verbot des Umsatzes von Schuhprodukten ohne Kennzeichnung in Russland

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Das Ministerium für Industrie und Handel in Russland hat einen Gesetzentwurf mit den Bestimmungen für die Kennzeichnung von Schuhen erstellt.

Die Schuhproduktion werden laut dem bevorstehenden Gesetz markiert müssen.

Die Information über die Waren muss in stattliches Informationsüberwachungssystem eingetragen sein.

In der Gesetzesvorlage wird festgelegt:

  • Kennzeichnungsverfahren
  • Informationssystem und seine Funktion
  • Merkmale der Identifizierungsmittel (Struktur und Format der Kennzeichnungs-, Überprüfungs- und Identifizierungscodes)
  • Wie die Hersteller mit dem neuen Informationssystem von Kennzeichnung kooperieren werden

Dem Dokument zufolge müssen Schuhprodukte bei der Herstellung (hierfür ist der Hersteller verantwortlich), beim Import (Importeur), beim Import (Kommissar) und im Verlauf des Umsatzes (Umsatzteilnehmer) gekennzeichnet werden.

Zu den wichtigen Anforderungen an die Teilnehmer am Umsatz von Schuhprodukten gehören:

  • Registrierung im staatlichen Informationsüberwachungssystem (vom 1. Juli bis 30. September 2019)
  • Interaktion der Hersteller mit dem Überwachungsinformationssystem
  • Einträge zur Kennzeichnung von Schuhprodukten in das Informationssystem

Ab dem 1. Oktober 2019 haben Unternehmen die Möglichkeit, Produkte zu kennzeichnen und Informationen freiwillig in das Informationssystem einzugeben. Ab dem 1. März 2020 ist die Kennzeichnung der Produkte obligatorisch.

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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
SchuhproduktenInformationssystem
7. Juni 2019

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