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Schweiz und die VAE sind keine Steueroasen mehr

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Der Rat der EU hat die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Marshallinseln schwarzen Liste der Steueroasen gestrichen

Am 10 Oktober 2019 beschloss der Rat der EU, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Marshallinseln schwarzen Liste der Steueroasen zu streichen. Ferner werden die Schweiz, Serbien, Mauritius, Costa Rica und Albanien aus Anlage II (der so genannten grauen Liste) der Schlussfolgerungen gestrichen. Das berichtete die Webseite des Europäischen Rats. Das berichtete die Webseite des Europäischen Rats.

Gegenwärtig sind einige Dutzend Staaten oder Staatsteile in der Welt als Offshore-Zonenbekannt. Unter diesem Begriff versteht man Staatsgebiete , in denen für gebietsfremde Unternehmen besondere Regeln in Bezug auf Gründung, Lizenzierung und Besteuerung gesetzlich vorgesehen sind, so lange die Geschäftstätigkeit solcher Unternehmen außerhalb des Gebiets des jeweiligen Staates ausgeübt wird Die Besteuerungskriterien für Unternehmen werden in den jeweiligen Staaten von internen Gesetzen festgelegt.

Im Jahr 2017 stellte die EU eine Liste von Gebieten zusammen, die mit der EU in Fragen der Besteuerung nicht zusammenarbeiten. Dies ist die heißt Anlage I bzw. die schwarze Offshore-Liste. Erfüllt ein Staat oder ein Gebiet die erforderlichen Kriterien für Transparenz der Steuergesetzgebung bzw. für Verwaltungseffizienz und reale Wirtschaftstätigkeit bei einem Nullsatz der Körperschaftssteuer nicht, so landet dieses Gebiet auf der „schwarzen“ Offshore- Liste. Allerdings sind in Bezug auf diese Länder keine bestimmten Sanktionen seitens der EU ausgearbeitet. Gegenwärtig ist die einzige wirkliche Einschränkung für Länder auf der „schwarzen“ Liste der fehlende Zugang zu den Geldmitteln der EU.

Beachtenswert ist ferner die Anlage II bzw. die so genannte graue Liste, auf der sich Länder befinden, welche die Steuertransparenzkriterien der EU zwar nicht vollständig erfüllen, allerdings die Mängel in bestimmten Rechtsbereichen zu beseitigen versuchen.

Laut der Webseite<"https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/10/10/taxation-2-countries-removed-from-list-of-non-cooperative-jurisdictions-5-meet-commitments/"> des EU-Rats, hat der Rat am 10 Oktober 2019 zugestimmt, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Marshallinseln von der schwarzen Liste der Steueroasen zu streichen. Diese Länder wurden von der schwarzen auf die graue Liste gesetzt. Des Weiteren bestätigte der Rat, dass Albanien, Costa Rica, Mauritius, Serbien und die Schweiz vor Ablauf der Frist alle für die Zusammenarbeit in Steuerfragen notwendigen Verpflichtungen erfüllt sowie die erforderlichen Reformen durchgeführt haben, um den europäischen Prinzipien der Besteuerung zu entsprechen. Diese Länder wurden aus Anlage II der Schlussfolgerungen gestrichen. Neun Länder und Gebiete stehen weiterhin auf der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Belize, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

Die EU hat vor, sowohl die schwarze als auch die graue Liste der Steueroasen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. wird die Liste 2019weiterhin regelmäßig überprüfen und aktualisieren, sowohl „Schwarze“ als auch „Graue“ Offshore Listen.

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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
Schwarze Liste
16 Oktober 2019

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