Am 1. März 2020 wurde in Russland ein Protokoll über den Informationsaustausch in elektronischer Form für eine Durchführung der Steuerverwaltung zwischen den Mitgliedstaaten der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) ratifiziert.
Die Vertragsparteien können automatisch Informationen über bestimmte Arten von Eigentum und Einkommen von Bürgern und Unternehmen erhalten, die die entsprechenden Vermögenswerte in den anderen teilnehmenden Ländern besitzen.
Im Rahmen des Abkommens über „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ hatte Russland schon eine Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Ländern bezüglich der Übergabe der Finanzinformationen in elektronischer Form. Damals bekamen die russischen Steuerbehörden Informationen über ausländische Konten und Vermögenswerte von russischen Bürgen in 58 Ländern. Im Jahr 2019 schlossen sich die folgenden Länder an das Verzeichnis an, mit denen Russland einen automatischen Informationsaustausch hat: Panama, Israel, Dominica, Ghana. Gleichzeitig verließen diese Liste Großbritannien, Isle of Man, Guernsey, Jersey und Litauen.
Die Vertragsparteien tauschen Finanzinformationen über natürliche und juristische Personen untereinander aus. Es geht auch um eine Auskunft über Anteilseigner in dem Land, von dem das Protokoll unterzeichnet wurde.
Die Datenübermittlung lässt die Steuerbehörden der Vertragsparteien effektiver die Steuerzahlungen kontrollieren und stellt rechtzeitig und vollständig eintreffende Steuereinnahmen für den Haushaltsplan sicher.
Solche Daten werden für die Kontrolle der Steuerzahlungen verwendet. Es handelt sich auch um die Durchführung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.