Der Zollkodex der EAWU befindet sich in der Phase der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Der Vertrag über die Einführung des Zollkodex der EAWU wurde bereits von der russischen Duma, der Regierung Armeniens und dem Rat der Republik Belarus unterzeichnet. Der Zollkodex soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Der neue Zollkodex soll die Prozesse der Zollabwicklung optimieren, kodifizieren und liberalisieren.
Die Normen des neuen Zollkodex sehen eine Erleichterung und Automation der Zollabwicklung vor. Es soll das ein-Fenster-Prinzip eingeführt werden. Die Schwerpunkte des neuen Zollkodex liegen auf der Kontrolle des Warenverkehrs nach der Zollfreigabe. Der Warenverkehr im Innen- und Außenhandel soll besser verfolgt werden. Andere Veränderungen betreffen die Erhebung der Zollabgaben, die Tätigkeit der Zollagenten und die allgemeine Verwaltung.
Gemäß dem neuen Zollkodex der EAWU werden alle Zollformalitäten in elektronischer Form erledigt. Dies schließt die Beteiligung der Zollbeamten aus. Alle notwendigen Informationen wird die Zollbehörde dem elektronischen Informationssystem entnehmen können.
Es soll ermöglicht werden, die Ware in der verkürzten Zeit (binnen vier Stunden nach dem Einreichen der Zolldeklaration) zu verzollen. Bei Schienengüterverkehr und Luftfrachtverkehr soll die Kaution abgeschafft werden.
Regierungschefs der Mitgliedsländer unterstützen eine schnelle Ratifizierung des Zollkodex. Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin erklärte, dass alle Hürden im Bereich der freien Waren-, Personen- und Kapitalverkehr abgebaut werden sollen. Es sollen auch alle Hindernisse in Bereichen der technischen Regulierung, Energieversorgung, Landwirtschaft und Industrie beseitigt werden.
Der neue Zollkodex soll auf dem Treffen der Weltzollorganisation präsentiert werden.