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Der EU-Gerichtshof erlaubte europäischen Notaren und vereidigten Übersetzern, Dienstleistungen für russische Unternehmen zu erbringen

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Der EU-Gerichtshof erlaubte europäischen Notaren und vereidigten Übersetzern, Dienstleistungen für russische Unternehmen zu erbringen

Die Durchführung notarieller Handlungen auf Antrag russischer juristischer Personen stellt keinen Verstoß gegen das Sanktionsregime dar. Die entsprechende Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof getroffen. Dies berichten die russische Agentur für rechtliche und gerichtliche Informationen sowie eine Reihe ausländischer Medien.

Das Gerichtsverfahren begann, nachdem ein in Berlin tätiger Notar die Beurkundung des Kaufvertrags für eine Wohnung, die einem Unternehmen aus der Russischen Föderation gehörte, verweigerte. Er befürchtete, dass er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gegen die Sanktionsbeschränkungen für die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen für russische Unternehmen verstoßen würde. Die Europäische Union hat im Jahr 2022 entsprechende Sanktionen eingeführt.

Der Wohnungseigentümer reichte Klage beim Landgericht Berlin ein, doch dieses traute sich nicht, den Fall allein zu entscheiden und zog den Europäischen Gerichtshof in das Verfahren ein. Die „europäischen Richter“ kamen letztlich zu dem Schluss, dass die notarielle Beurkundung eines Vertrags über den Kauf und Verkauf von Immobilien einer juristischen Person aus der Russischen Föderation nicht gegen Sanktionsbeschränkungen verstößt. Tatsache ist, dass die Tätigkeit eines Notars zwar unabhängig und unparteiisch Aufgaben mit öffentlicher Funktion wahrnimmt, jedoch nicht als Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ausgelegt werden kann. Darüber hinaus geht es um alle Aufgaben, die ein Notar bei der Beurkundung eines Vertrages löst – zum Beispiel die Geldüberweisung oder die Eintragung einer Eigentumsübertragung. Darüber hinaus sieht die deutsche Notarordnung klar vor, dass ein Notar nicht das Recht hat, die Ausübung seiner Tätigkeit ohne triftigen Grund zu verweigern.

Darüber hinaus betonte der EU-Gerichtshof, dass auch ein amtlicher Übersetzer, der im Rahmen notarieller Verfahren mit Dokumenten arbeitet, nicht als Rechtsberater gilt. Dies bedeutet, dass seiner Arbeit mit russischen Unternehmen keine Einschränkungen auferlegt werden können.

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Über diesen Artikel

Evgeniya Davydova
Evgeniya Davydova
Associate
СудЕСВлияние санкций
09 September 2024

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