Am 1. Januar 2020 tritt das verabschiedete technische Regelwerk der EAWU TR EAWU 043/2017 „Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen“ in Kraft.
TR EAWU 043/2017 legt verbindliche Anforderungen für die Anwendung von Brandschutz- und Feuerlöschmitteln sowie Kennzeichnungsanforderungen für diese Mittel fest, um deren freien Verkehr in den Hoheitsgebieten der EAWU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Das Regelwerk gilt für Brandschutz- und Brandbekämpfungsgeräte, mit denen das Auftreten von Bränden verhindert, das Risiko des Auftretens verringert, die Entwicklung von Bränden und die Ausbreitung gefährlicher Faktoren begrenzt, Brände gelöscht, Menschen gerettet, Menschenleben und (oder) die menschliche Gesundheit, Sachwerte und die Umwelt vor Bränden geschützt werden sollen. und auch, um das Risiko von Schäden und (oder) Schäden durch Feuer zu verringern.
Im Anhang des technischen Regelwerks sind die Mittel zur Gewährleistung des Brandschutzes und des Löschens aufgeführt, die den Anforderungen des technischen Regelwerks und dem Konformitätsbestätigungsschema unterliegen.
Im Laufe von 18 Monaten, d.h. bis zum 1. Juli 2021 ist die Herstellung und das Inverkehrbringen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gemäß den verbindlichen Anforderungen zulässig, die zuvor durch Rechtsakte des Unionsrechts festgelegt wurden, sofern Dokumente zur Bewertung der Konformität der Produkte mit den festgelegten verbindlichen Anforderungen vor dem Tag der Einreise gemäß den geltenden technischen Regelwerken ausgestellt oder akzeptiert worden sind.
Das Kollegium der EWK genehmigte auch die Verzeichnisse von Standards für TR EAWU 043/2017. Hierbei handelt es sich um die Normen für Anforderungen sowie für die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und Messung, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen des technischen Regelwerks und die Durchführung der Konformitätsbewertung erforderlich sind.
Das Kollegium genehmigte die Verzeichnisse der Produkte, für die die Vorlage einer Zollanmeldung mit der Vorlage eines Dokuments zur Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen des technischen Regelwerks TR EAWU 043/2017 „Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen“ einhergeht.
Das Ministerium für Notsituationen der Republik Belarus wurde zum ermächtigten Organ in der Republik Belarus ernannt, das für eine Durchführung der staatlichen Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der festgelegten technischen Regelwerke zuständig ist.