Die Konformitätsbewertung von Autoteilen ist ein obligatorisches Verfahren, welches die Auswahl, die Ermittlung von Eigenschaften, die Bewertung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks und die Konformitätsbewertung umfasst. Ziel ist es dabei die Anzahl von Faktoren, die zu einem Autounfall führen können zu verringern.
Der Konformitätsbewertung müssen sich russische und ausländische Importeure unterziehen, die es beabsichtigen, die Autoteile in die Russischen Föderation und in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion einzuführen. In den meisten Fällen ist die Einfuhr und Herstellung von Autoersatzteilen ohne entsprechende Konformitätsbescheinigungen nicht möglich.
Die Zuwiderhandlungen gegen die Anforderungen der technischen Regulierungen werden in der Regel mit strengen Maßnahmen geahndet.
Rechtslage
Seit dem 1. Januar 2015 muss die Konformität aller Autoteile vor dem Inverkehrbringen auf den russischen Markt und den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern bestätigt werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen Teilen, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, und solchen, für die andere Formen der Konformitätsbewertung, wie etwa Konformitätserklärungen, zulässig sind.
Das Technische Regelwerk sieht zwei Formen der Konformitätsbescheinigung vor:

- EAC Zertifikat
- EAC Deklaration
Dies ist ein umfassenderes Verfahren, das von akkreditierten, unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt wird und häufig auch die Überprüfung der Produktionskontrolle im Werk umfasst, um die fortlaufende Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.
Bei diesem Verfahren bestätigt der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter, dass die Produkte den einschlägigen technischen Vorschriften entsprechen. Es stützt sich in der Regel auf die eigenen Prüfungen des Herstellers oder auf Nachweise, die von den Zulieferern bereitgestellt werden.
Die Wahl des geeigneten Verfahrens zur Konformitätsbewertung eines bestimmten Ersatzteils wird von der benannten Stelle in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Anhang 10 des TR ZU 018/2011 enthält detaillierte Leitlinien, in denen festgelegt ist, welche Ersatzteile einer Zertifizierung bzw. einer Deklarierung unterliegen, sowie die entsprechenden Bewertungsverfahren beschrieben werden.
Sowohl Zertifikate als auch Deklarationen können – je nach Produktionsart und regulatorischen Anforderungen – für die Serienproduktion, für einzelne Chargen oder für Einzelstücke ausgestellt werden.
Einer EAC Zertifizierung unterliegen in der Regel sicherheitsrelevante Autoteile
- Motoren
- Autoelektrik
- Autoreifen
- Lenkungstechnik
- Einspritzanlagen
- Radaufhängungen
- Schalldämpfer
- Katalysatoren
Die EAC Deklaration ist vorgesehen für:
- Starterbatterie
- Zündkerzen etc.
Die Zertifizierung verläuft nach verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren abhängig davon, ob es sich um eine Serienproduktion oder um eine Einzellieferung handelt. Die Verfahren der Deklarierung bzw. Zertifizierung hängen von der Art der Autoteile und von ihrem Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeuges ab. Unabhängig von der Art der Konformitätsbescheinigung unterliegen alle Produkte Prüfungen in den akkreditierten Prüflaboren der EAWU. Je nach dem Verfahren kann es zu regelmäßigen oder spontanen Produktionskontrollen im Betrieb kommen, um die Produktionsbedingungen zu überprüfen.
In einigen Fällen kann die ganze Produktpalette des Herstellers zertifiziert werden. Die Voraussetzung ist, dass alle Produkte die gleichen ersten vier Stellen der Zolltarifnummer der EAWU Produktklassifikation haben.
Die Zertifizierung und Deklarierung kann ausschließlich von einem in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Importeur beantragt werden. Aus diesem Grund ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der EAWU erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen
Für gebrauchte Autoersatzteile ist keine Konformitätsbescheinigung erforderlich. In diesem Fall benötigen Sie eine Negativbescheinigung für den Zoll, welche bescheinigt, dass die eingeführten Waren nicht zu den Produkten gehören, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen. Der Hersteller kann seine Produkte auch freiwillig mit dem GOST Zertifikat zertifizieren lassen. Das freiwillige GOST Zertifikat ist eine gute Möglichkeit, um Kunden von der Qualität der Produkte zu überzeugen. Die Autoteile, die keiner obligatorischen EAC Kennzeichnung unterliegen, können trotzdem freiwillig nach Gost Normen zertifiziert werden.
Wichtige Prüfkriterien für Produkte
Die genauen Tests, die während der Laborprüfungen durchgeführt werden, hängen von der Art und dem Verwendungszweck der zu zertifizierenden Ersatzteile ab. Nachfolgend einige typische Beispiele:
- Motoren: Überprüfung der Emissionswerte, um sicherzustellen, dass sie den Umweltstandards entsprechen.
- Hydraulische Bremssysteme: Prüfung der Leistungsabgabe, Dichtheit unter verschiedenen Bedingungen, Gehäusestabilität, Haltbarkeit und Vakuumbeständigkeit.
- Bremszylinder: Messung der maximalen Stangenkraft und Kontrolle, dass alle Dichtungen sicher und luftdicht sind.
- Lenksysteme: Überprüfung der Konformität mit der UN-Regelung Nr. 79 (oder gleichwertigen EAWU-Standards), Kontrolle der Funktionsfähigkeit bei Ausfall der Servounterstützung sowie Prüfung auf Risse oder Schwachstellen.
- Scheibenwischer: Prüfung der Effizienz, Beständigkeit gegen Reinigungsflüssigkeiten und Alterung, mechanische Festigkeit und zuverlässige Funktion bei unterschiedlichen Temperaturen.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen Ihrer Produkte empfiehlt es sich, Experten in akkreditierten Zertifizierungsstellen zu konsultieren. Sie verfügen über aktuelles Fachwissen zu den technischen Vorschriften der EAWU.
Alle Prüfergebnisse werden in einem offiziellen Laborbericht dokumentiert, der die Hauptgrundlage für die Ausstellung eines EAC Zertifikats oder einer EAC Deklaration bildet.
Zusätzliche Anforderungen für die EAC-Zertifizierung von Serienproduktionen
Bei der Beantragung eines EAC-Zertifikats für serienmäßig hergestellte Ersatzteile ist in der Regel ein zusätzlicher, sehr wichtiger Schritt erforderlich – die Produktionskontrolle.
Ein Experte einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besucht den Produktionsstandort, um die Organisation der Herstellung zu überprüfen. Während des Audits kontrolliert der Experte die Produktionsbedingungen, die Verfahren der Qualitätskontrolle sowie die gesamten Herstellungsprozesse, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen technischen Standards entsprechen.
Wichtig: Um ein Zertifikat für die Serienproduktion mit der längstmöglichen Gültigkeitsdauer zu erhalten, müssen Hersteller in der Regel nachweisen, dass ihr Qualitätsmanagementsystem einem anerkannten Standard wie ISO 9001 entspricht. Dies bestätigt, dass das Unternehmen einheitliche Qualitätspraktiken anwendet und eine zuverlässige Produktion aufrechterhält.
Freiwillige Qualitätszertifizierung
Zusätzlich zur obligatorischen Zertifizierung können Hersteller auch eine freiwillige Qualitätszertifizierung durchführen lassen. Diese Art der Zertifizierung hilft, die Stärken eines Produkts hervorzuheben und dessen Qualität anhand der vom Hersteller als besonders wichtig erachteten Kriterien nachzuweisen.
Freiwillige Zertifizierungen können ein wirksames Marketinginstrument sein – sie stärken das Vertrauen der Kunden, verbessern den Ruf der Marke und verschaffen den Produkten einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt.
Unternehmerische Verantwortung und rechtliche Konsequenzen
Unternehmer, die in der Herstellung, dem Import oder Verkauf von Kfz-Ersatzteilen tätig sind, sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte über das erforderliche Zertifikat oder die Konformitätserklärung verfügen. Die Missachtung dieser Verpflichtung stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften der EAWU dar.
Im Falle des Verkaufs nicht zertifizierter oder nicht deklarierter Teile können Unternehmen mit schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen, darunter:
- Erhebliche Geldstrafen: Finanzielle Sanktionen können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 1 Million russischer Rubel betragen.
- Beschlagnahme nicht konformer Waren: Behörden können komplette Chargen von Ersatzteilen beschlagnahmen, die ohne entsprechende Zertifizierung zum Verkauf angeboten wurden.
- Vorübergehende Betriebseinstellung: Unternehmen können gezwungen werden, ihre Geschäftstätigkeit für bis zu drei Monate auszusetzen, was zu Betriebsunterbrechungen und wirtschaftlichen Verlusten führt.
Das Verfahren der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung von Autoteilen gemäß dem technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 018/2011 kann in Form der Deklarierung oder Zertifizierung durchgeführt werden. Insgesamt gibt es 11 verschiedene Module der Konformitätsbewertung, die die folgenden Schritte umfassen:
- Analyse der technischen Dokumentation
- Durchführung von Prüfungen
- Analyse der Produktion
- Prüfung des Qualitätsmanagementsystems
- Kennzeichnung der Produkte mit dem EAC Zeichen
- Kontrolle der zertifizierten Produkte
Nach Ausstellung der EAC Konformitätsbescheinigung werden die Daten über ausgestellte Konformitätsbescheinigungen in dem einheitlichen staatlichen Register ROSSSTANDART eingetragen.
Die Konformitätsbescheinigungen für Serienproduktionen nach TR ZU 018/2011 werden maximal für vier Jahre ausgestellt.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller von Auto- oder Fahrzeugteilen, der nicht in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) niedergelassen ist, ist nicht berechtigt, eigenständig die Konformitätsbewertung von Fahrzeugteilen gemäß TR ZU 018/2011 „Über die Sicherheit von Radfahrzeugen“ zu beantragen.
Um ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Konformitätserklärung zu erhalten, muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der EAWU benennen.
Dieser Vertreter handelt im Namen des Herstellers in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätserklärung, einschließlich der Zusammenarbeit mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien der EAWU, und stellt sicher, dass die Fahrzeugteile den geltenden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der technischen Regelwerke entsprechen.
Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Einhaltung der EU- und US-Sanktionen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Autoteilen

Bei der Zertifizierung und Deklarierung von Automobilteilen und Ersatzteilen für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Hersteller nicht nur die technischen Vorschriften der EAWU, sondern auch die Sanktionsregelungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten strikt einhalten. Diese Sanktionen können den Export bestimmter Fahrzeugkomponenten, den Handel mit gelisteten Personen oder Organisationen sowie die Erbringung technischer, ingenieurtechnischer oder zertifizierungsbezogener Dienstleistungen betreffen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann zu erheblichen Störungen der Geschäftstätigkeit sowie zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen.
Besonders sensibel ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Seit 2014 wurden zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen eingeführt, die den EAC-Konformitätsbewertungsprozess für Fahrzeugteile unmittelbar beeinflussen. Beispielsweise können bestimmte Zertifizierungsstellen, Prüflabore oder Händler in diesen Ländern auf Sanktionslisten stehen, wodurch eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wird. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass nicht nur ihre Produkte, sondern auch alle Partner und Vermittler, die am Zertifizierungs- und Logistikprozess beteiligt sind, den aktuellen EU- und US-Vorschriften vollständig entsprechen.
Ein erhebliches Risiko besteht auch dann, wenn Sendungen von Fahrzeugkomponenten aufgrund von Sanktionsverstößen zurückgehalten oder blockiert werden. Selbst ein formal gültiges EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration bietet in solchen Fällen keine rechtliche Sicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen den Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden und stabile Lieferketten sicherzustellen.
Für Hersteller und Exporteure von Automobilteilen und Ersatzteilen, die Zugang zu Kasachstan, Russland oder anderen EAWU-Mitgliedstaaten suchen, ist es entscheidend, sowohl die technische Konformität als auch die vollständige Sanktionskonformität sicherzustellen. Dies umfasst die Überprüfung des Endverwendungszwecks und der Endnutzer der Produkte sowie die Auswahl zuverlässiger bevollmächtigter Vertreter und lokaler Partner, die alle Compliance-Anforderungen erfüllen.
Schmidt & Schmidt bietet eine rechtskonforme Lösung über Kasachstan an.
Als Mitgliedstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, sowohl EAC-Zertifikate als auch EAC-Konformitätserklärungen auszustellen. Über unsere lokalen Büros stellen wir sicher, dass alle Konformitätsbewertungsverfahren im Einklang mit den Sanktionsvorschriften der EU und der USA durchgeführt werden. So ermöglichen wir unseren Kunden einen rechts- und sanktionskonformen Zugang zum EAWU-Markt, bei gleichzeitiger Einhaltung internationaler Compliance-Standards.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Kennzeichnungspflicht
An jedem Fahrzeug oder Bauteil, dessen Konformität mit den Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 "Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern" bestätigt wurde und für das eine Typgenehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen ECE-Prüfzeichen anzubringen. Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“, die Kennzahl des Landes und die Nummer der Fahrzeugtypgenehmigung befinden.
Das ECE-Prüfzeichen wird mit dem EAC Kennzeichen gleichgesetzt. Dadurch ist die Kennzeichnung von Komponenten mit dem EAC Zeichen, die bereits mit der ECE-Prüfzeichen versehen sind, überflüssig.

Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Autoteilen
Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung für Autoteile und sicherheitsrelevante Komponente ist ein kompliziertes Verfahren, dessen Kosten von zahlreichen Faktoren abhängig sind.
Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Kopie Ihrer Konformitätsbescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.
