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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

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MASAK-KYC-Compliance: Ausländische Handelsregisterauszüge 2026


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MASAK-KYC-Compliance: Ausländische Handelsregisterauszüge 2026

In der heutigen globalisierten Handelslandschaft eröffnen hochvolumige Transaktionen mit ausländischen Firmenkunden türkischen Schmuckunternehmen, Edelmetallraffinerien und Immobilienmaklern enorme Wachstumschancen. Zugleich bergen sie jedoch – angesichts des strengen türkischen Regulierungsrahmens (etwa des Gesetzes Nr. 5549 zur Verhinderung der Wäsche von Erträgen aus Straftaten sowie der Verordnung über Maßnahmen zur Verhinderung der Wäsche von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung) – erhebliche Compliance-Risiken.

Da die MASAK (Mali Suçları Araştırma Kurulu – Untersuchungsbehörde für Finanzstraftaten) den Edelmetall- und Luxusimmobiliensektor intensiv prüft, ist die Aufnahme eines ausländischen Firmenkunden längst nicht mehr mit der bloßen Unterzeichnung eines Vertrages getan. Unternehmen vor Ort müssen die rechtliche Existenz, die Gesellschaftsstruktur und die wirtschaftlich Berechtigten jedes ausländischen Rechtsträgers, mit dem sie Geschäfte tätigen, rechtssicher nachweisen – insbesondere dann, wenn Transaktionen maßgebliche Schwellenwerte wie 185.000 TRY erreichen oder Verdachtsmomente begründen. Verstöße können zu gravierenden Bußgeldern von bis zu mehreren Hunderttausend Lira je Einzelfall führen.

Schmidt & Schmidt bietet umfassende Komplettleistungen aus einer Hand: die Beschaffung ausländischer Handelsregisterdokumente (ticari sicil belgeleri), die Einholung internationaler Apostillen, die Abwicklung mehrstufiger konsularischer Legalisationen sowie die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) in mehr als 140 Ländern. Unser Ziel ist es, Ihre grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen belastbar auf die Anforderungen der MASAK vorzubereiten und Ihr Unternehmen bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen zu schützen – schnell, sicher und ohne bürokratische Verzögerungen.

Ihre Anfrage zu Firmenunterlagen können Sie über unser sicheres B2B-Webformular übermitteln. Unsere Compliance-Fachleute erstellen eine kostenlose Vorabeinschätzung zur Beschaffbarkeit, zu den länderspezifischen Beglaubigungsketten, Bearbeitungszeiten und Kosten.

MASAK-Compliance: Neuerungen 2026 und Entwicklungen in der Aufsichtspraxis

Für Märkte hochwertiger Vermögensgegenstände haben sich die Compliance-Anforderungen infolge fortschreitender Digitalisierung und angepasster Schwellenwerte erheblich verschärft. Auf unmittelbare Weisung des Ministeriums für Schatzamt und Finanzen hat die MASAK die behördenübergreifende Datenüberwachung ausgeweitet und manuelle Verfahren zugunsten einer strikten digitalen Rechenschaftspflicht zurückgedrängt.

Neuerungen 2025: Branchenspezifische Leitlinien und Digitalisierung

  • Aktualisierte Leitfäden zur Verdachtsmeldung (ŞİB): Am 13. Juni 2025 veröffentlichte die MASAK aktualisierte, branchenspezifische Leitfäden zur Verdachtsmeldung, die eigens auf Immobilienhändler und -vermittler (taşınmaz alım satımıyla uğraşanlar) sowie auf Händler von Edelmetallen, Edelsteinen und Schmuck (kıymetli maden, taş veya mücevher alım satımı yapanlar) zugeschnitten sind. Die Leitfäden benennen branchenspezifische Verdachtsmomente – etwa untypische Goldhortung oder verdächtige Barkäufe von Immobilien.
  • Verpflichtende Nutzung von MASAK Online 2.0: Zur Vereinfachung der Compliance hat die MASAK das System „MASAK Online 2.0“ eingeführt. Unternehmen aus dem Immobilien- und Edelmetallsektor müssen sich nunmehr registrieren und sämtliche Verdachtsmeldungen (ŞİB) elektronisch über dieses Portal einreichen; papiergebundene und manuelle Meldungen entfallen.
  • Quelle: Offizielle Bekanntmachung der MASAK (Juni 2025)

Neuerungen 2026: Verschärfte Schwellenwerte für Bargeschäfte und Überweisungen

Da Schmuck, Edelmetalle und Immobilien wegen ihres bargeldintensiven Charakters als Bereiche mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft werden, nimmt das MASAK-Rundschreiben vom 1. Januar 2026 gerade diese Branchen verstärkt in den Blick. Pauschale Erläuterungen zu umfangreichen Transaktionen werden nicht mehr akzeptiert.

  • 200.000 TL bis 2 Millionen TL: Händler und Vermittler müssen die konkrete Art des Geschäfts erfassen (etwa durch Auswahl von „Immobilienkauf“). Wird eine allgemeine Kategorie wie „Sonstiges“ gewählt, ist zwingend eine schriftliche Erläuterung von mindestens 20 Zeichen erforderlich.
  • 2 Millionen TL bis 20 Millionen TL: Für die Transaktion ist zwingend ein förmliches „Formular zur Erklärung von Bargeschäften“ (Nakit İşlem Beyan Formu) auszufüllen.
  • Über 20 Millionen TL: Es sind Unterlagen in Papierform vorzulegen, die die Herkunft der Mittel belegen (Verträge, Rechnungen usw.). Ist die Vorlage von Nachweisen aufgrund der Natur des Geschäfts tatsächlich unmöglich, so muss der Händler auf dem Erklärungsformular eine besonders ausführliche Begründung von mindestens 50 Zeichen abgeben.
  • Quelle: Offizielles MASAK-Portal sowie der MASAK-Tätigkeitsbericht 2025 (veröffentlicht im April 2026), der den Übergang zu diesen strengeren Kontrollen darstellt.

Aufsicht und Vollzug

Eine für 2026 geplante Verpflichtung, wonach Bankkunden am Schalter die konkreten Teilquellen der für Immobiliengeschäfte verwendeten Mittel offenlegen sollten, wurde letztlich zurückgenommen, um einen reibungslosen Marktbetrieb zu gewährleisten. Die Aufsicht hat sich stattdessen vollständig auf eine synchronisierte digitale Überwachung verlagert. Die Behörden stützen sich heute maßgeblich auf digitale Instrumente wie das elektronische Anzeigenprüfsystem (Elektronik İlan Doğrulama Sistemi) und das automatisierte Grundbuchsystem Web-Tapu, um Vermögensbewegungen nachzuvollziehen.

Darüber hinaus hat die MASAK unlängst über die Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei (TOBB) branchenweite amtliche Compliance-Hinweise veröffentlicht. Diese Warnungen richten sich ausdrücklich an Juweliere und Immobilienfachleute, die mit ausländischen Investitionen befasst sind. In jüngeren öffentlich bekannt gewordenen Vollzugsfällen führten bei Stichproben festgestellte Mängel im Hinblick auf verdeckte oder verschachtelte Gesellschafterstrukturen dazu, dass die Behörden unmittelbar Strafanzeige bei den Oberstaatsanwaltschaften (Cumhuriyet Başsavcılıkları) erstatteten. Dies zeigt: Wer ohne beglaubigten internationalen Nachweis der Unternehmensverhältnisse tätig wird, setzt seine örtliche Gewerbeerlaubnis einem existenziellen Risiko aus.

Das Verständnis dieser Entwicklungen in der Aufsichtspraxis ist nur der erste Schritt. Die folgenden Abschnitte erläutern, welche ausländischen Firmenunterlagen türkische Unternehmen beschaffen sollten, wie diese zu beglaubigen sind und wie sie bei MASAK-Prüfungen zur Erfüllung der AML- und KYC-Anforderungen eingesetzt werden können.

Inhalt dieses Leitfadens

Dieser Leitfaden erläutert, wie die Beschaffung ausländischer Handelsregisterauszüge, die Apostillierung und die Legalisation von Firmenunterlagen ablaufen und wie türkische Juweliere und Immobilienmakler damit die KYC-Anforderungen der MASAK erfüllen können.

  • Warum per E-Mail übersandte PDF-Dateien ausländischer Kunden bei MASAK-Prüfungen nicht anerkannt werden
  • Die Komplexität der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
  • Wesentliche Anforderungen an die Vollmacht (Vekaletname) gegenüber ausländischen Registern
  • Zentrale Vorgaben zu Übersetzung, Legalisation und Beschaffenheit von Firmenunterlagen
  • Ausführlicher Überblick über die erforderlichen Firmenunterlagen (Stand 2026)

Warum per E-Mail übersandte PDF-Dateien ausländischer Kunden bei MASAK-Prüfungen nicht anerkannt werden

Überprüfung ausländischer Handelsregisterunterlagen

Viele ausländische Kunden übersenden PDF-Kopien ihrer Gründungsurkunde oder ihres nationalen Unternehmensprofils unkompliziert per E-Mail. Führen jedoch MASAK-Prüfer oder das Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) eine Kontrolle durch, werden nicht verifizierte digitale Ausdrucke ausnahmslos zurückgewiesen. Die wesentlichen Gründe, weshalb einfache digitale Kopien den Compliance-Prüfungen nicht standhalten, sind:

  • 1

    Manipulationsrisiko bei PDF-Dateien

    Digitale Unternehmensprofile lassen sich ohne Weiteres nachträglich verändern oder bildbearbeiten, um Insolvenzen, laufende Rechtsstreitigkeiten oder sanktionierte Gesellschafter zu verschleiern.
  • 2

    Fehlende Möglichkeit zur amtlichen Überprüfung

    Türkischen Juwelieren und Immobilienmaklern fehlen der unmittelbare Zugang, die erforderlichen Registerzugänge sowie die sprachlichen Voraussetzungen, um solche PDF-Dateien mit komplexen ausländischen Registern abzugleichen (etwa dem britischen Companies House, der Delaware Division of Corporations oder den Freizonenbehörden in Dubai).
  • 3

    Das Gebot der Aktualität (aktueller Registerstand)

    Die MASAK verlangt, dass Firmenunterlagen den tagesaktuellen Stand des Unternehmens ausweisen. Eine vor zwei Jahren ausgestellte PDF-Datei belegt nicht, dass die Gesellschaft nicht zwischenzeitlich aufgelöst, aus dem Register gelöscht oder auf eine internationale Sanktionsliste gesetzt wurde.
  • 4

    Das Erfordernis von Originalunterschrift und Apostille

    Damit eine ausländische Firmenurkunde vor türkischen Behörden rechtliche Wirkung entfaltet, muss sie einen körperlichen Originalstempel, eine überprüfbare elektronische Signatur der ausstellenden Behörde oder eine gültige Haager Apostille bzw. eine konsularische Legalisation aufweisen.
Indem Sie die Beschaffung an uns auslagern, verringern Sie diese Risiken erheblich und schaffen eine belastbare, prüfungsfeste Dokumentation. Wir rufen taggenau zum Zeitpunkt Ihrer Transaktion frische, verifizierte Originale unmittelbar aus den amtlichen staatlichen Registerdatenbanken ab.

Die Komplexität der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)

Nach den strengen Vorgaben der MASAK zur Geldwäschebekämpfung (AML) ist die Feststellung des Firmennamens lediglich ein Bruchteil der Aufgabe. Auf Grundlage des amtlichen Leitfadens zum wirtschaftlich Berechtigten (Gerçek Faydalanıcı Rehberi) des Ministeriums für Schatzamt und Finanzen müssen Juweliere und Immobilienmakler den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) ermitteln – nach nationalen wie internationalen Standards definiert als jede natürliche Person, die letztlich mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte der ausländischen Gesellschaft hält oder kontrolliert.

Ausländische Käufer bedienen sich häufig mehrstufiger Gesellschaftsstrukturen. So kann etwa eine Offshore-Briefkastengesellschaft auf den Britischen Jungferninseln (BVI) eine Delaware LLC halten, die ihrerseits als Käuferin einer Luxusvilla in Istanbul oder einer Goldbarrenlieferung im Großen Basar auftritt.

Wir haben uns darauf spezialisiert, diese Beteiligungsebenen zu entflechten. Wir beschaffen die aufeinanderfolgenden Gesellschafterverzeichnisse und Certificates of Incumbency aus mehreren Rechtsordnungen und erstellen daraus ein übersichtliches UBO-Strukturdiagramm, das den aufsichtsrechtlichen Erwartungen entspricht und Ihre Position bei MASAK-Prüfungen stützt.

Wesentliche Anforderungen an die Vollmacht (Vekaletname)

Zwar erlauben zahlreiche frei zugängliche Register – etwa im Vereinigten Königreich oder in Frankreich – den digitalen Abruf von Firmenunterlagen ohne Mitwirkung des Mandanten. Strengere Rechtsordnungen hingegen, insbesondere Offshore-Standorte oder Handelsregister im Nahen Osten (etwa bestimmte Register in Dubai oder kantonale Register in der Schweiz), verlangen für die Herausgabe vollständiger Gesellschafterangaben eine förmliche Vollmacht (Vekaletname) oder einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss.

Ist eine förmliche Beschaffungsvollmacht erforderlich, so werden allgemein gehaltene Vollmachten von den ausländischen Registerbehörden zurückgewiesen. Wir stellen Ihrer Rechtsabteilung die exakten, zweisprachigen Klauseln im genauen Wortlaut zur Verfügung, wie sie von internationalen Handelsregistern verlangt werden – etwa die Ermächtigung, „beglaubigte Abschriften des Gesellschafterverzeichnisses, der Geschäftsführerverzeichnisse und der Certificates of Good Standing beim zuständigen Handelsregister anzufordern, abzurufen und entgegenzunehmen“.

Zentrale Vorgaben zu Übersetzung, Legalisation und Beschaffenheit der Unterlagen

Bevor auf den Ablauf der Legalisation eingegangen wird, ist zu klären, was eine Apostille überhaupt ist. Die Apostille ist eine nach dem Haager Übereinkommen von 1961 erteilte Bescheinigung, die die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels der ausstellenden Behörde bestätigt. Sie sagt nichts über die inhaltliche Richtigkeit oder die materielle Rechtswirksamkeit der Urkunde aus. Sind sowohl der Ausstellungsstaat als auch die Türkei Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, so tritt die Apostille grundsätzlich an die Stelle der herkömmlichen konsularischen Legalisation. Urkunden aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht angehören, müssen dagegen das jeweils einschlägige Legalisationsverfahren durchlaufen.

In der internationalen Unternehmens-Compliance sind der körperliche Zustand der Urkunde und die genaue zeitliche Reihenfolge der Legalisationsschritte ebenso entscheidend wie ihr Inhalt. Zu den häufigen Verfahrensfehlern, die zu erheblichen Haftungsrisiken wegen Verstoßes gegen MASAK-Vorgaben führen, zählen:

Die richtige Reihenfolge der Legalisation

Ein ausländischer Handelsregisterauszug darf nicht zuerst übersetzt und erst danach apostilliert werden. Die zutreffende internationale Reihenfolge lautet: Beschaffung der Originalurkunde beim ausländischen Register → Anbringung der Haager Apostille im Ursprungsstaat → sicherer Versand der Urkunde in die Türkei → Übersetzung der Urkunde samt Apostille durch einen türkischen beeidigten Übersetzer → notarielle Beglaubigung des Gesamtdokuments.

Die Falle der „doppelten Apostille“

Besonders strenge Aufsichtsumgebungen können eine doppelte Apostille (Çifte Apostil) verlangen. Dabei wird die Originalurkunde des Registers zunächst im Ausland apostilliert; nach Übersetzung und notarieller Beglaubigung in der Türkei ist zusätzlich eine zweite, türkische Apostille auf der Unterschrift des Notars anzubringen, um bestimmten institutionellen Anforderungen zu genügen.

Der Weg der konsularischen Legalisation für Nicht-Vertragsstaaten

Stammt Ihr ausländischer Firmenkunde aus einem Staat, der dem Haager Übereinkommen nicht angehört (etwa Irak oder Ägypten), so ist eine gewöhnliche Apostille ausgeschlossen. Die Urkunde muss eine komplexe, mehrstufige konsularische Legalisationskette durchlaufen, die das Außenministerium des betreffenden Staates und anschließend die förmliche Beglaubigung durch die Botschaft oder das Generalkonsulat der Republik Türkei in diesem Staat umfasst.

Ausführlicher Überblick über die erforderlichen Firmenunterlagen (Stand 2026)

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Firmenunterlagen, die wir für Ihre MASAK-KYC-Unterlagen beschaffen, legalisieren und aufbereiten – gegliedert nach ihrer jeweiligen Funktion.

1. Gründungsurkunde / Certificate of Good Standing / Registerbescheinigung (Şirket Kuruluş Belgesi / Faaliyet Belgesi / Sicil Tasdiknamesi)

Nachweiswirkung Rechtliche Existenz, aktiver Status und Registernummer der ausländischen Gesellschaft.
Warum die MASAK sie verlangt Um zu überprüfen, dass es sich nicht um eine vollständig erfundene, tatsächlich nicht existierende Scheingesellschaft handelt, die der Verschleierung illegaler Kapitalflüsse dient.
Unser Mehrwert Wir beschaffen die Urkunde unmittelbar im Ursprungsstaat und stellen sicher, dass sie den Status „aktiv / in good standing“ zum Zeitpunkt Ihres Geschäftsabschlusses ausweist.

2. Satzung / Gesellschaftsvertrag (Şirket Esas Sözleşmesi / Şirket Kuruluş Sözleşmesi)

Nachweiswirkung Die internen Regelungen, der Unternehmensgegenstand und die Struktur der ausländischen Gesellschaft.
Warum die MASAK sie verlangt Um abzugleichen, ob die Person, die die Grundstücksurkunde oder die Überweisungsanweisung unterzeichnet, tatsächlich über die gesellschaftsrechtliche Vertretungsmacht verfügt, die Gesellschaft zu verpflichten.

3. Gesellschafterverzeichnis / Aktienregister (Pay Defteri / Hissedar Sicili)

Nachweiswirkung Die Verteilung der Geschäftsanteile, die Namen der Gesellschafter sowie deren Beteiligungsquoten.
Warum die MASAK es verlangt Dies ist die zentrale Urkunde zur Erfüllung der 25-%-Schwelle der MASAK für wirtschaftlich Berechtigte. Ohne ein verifiziertes Gesellschafterverzeichnis sind Ihre KYC-Unterlagen rechtlich unvollständig.

4. Certificate of Incumbency / Verzeichnis der Geschäftsführung (İmza Sirküleri / Yetki Belgesi / Yönetici Sicili)

Nachweiswirkung Die aktuelle Liste der bestellten Geschäftsführer, leitenden Organe und der zur Zeichnung befugten Vertreter der Gesellschaft.
Warum die MASAK es verlangt Um Identitätsbetrug und unbefugte Vertretungshandlungen bei hochvolumigen Gold- oder Immobilienabschlüssen zu verhindern.

Preise und Leistungspakete (transparente B2B-Preisgestaltung)

Wir erstellen Ihnen ein individuelles, marktgerechtes Angebot, das auf den jeweiligen Auftrag zugeschnitten ist. Die Kosten der Beschaffung von Firmenunterlagen richten sich nach dem Gesamtumfang Ihres Auftrags, dem konkreten Zielland, dem technischen Aufwand der Beschaffung beim jeweiligen Register (etwa elektronischer Abruf gegenüber aufwendiger Recherche in Papierarchiven) sowie dem im Einzelfall erforderlichen Legalisationsweg (Haager Apostille oder mehrstufige konsularische Legalisation). Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach unserer kostenlosen Vorprüfung, wobei die Registergebühren des jeweiligen Staates, der Übersetzungsumfang und die konsularischen Gebühren vor Ort berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Müssen unsere ausländischen Firmenkunden für diese Prüfungen in die Türkei reisen?

Nein. Wir wickeln die gesamte Recherche, Beschaffung, Apostillierung und Legalisation vollständig aus der Ferne im jeweiligen Sitzstaat ab. Ihr Kunde muss weder ein Konsulat aufsuchen noch in die Türkei reisen, um die Existenz seines Unternehmens nachzuweisen.

2. Können Sie Firmenunterlagen aus Offshore-Finanzplätzen beschaffen?

Ja. Dank unseres umfangreichen weltweiten Netzes eigener Büros und Partner können wir Registerunterlagen, Certificates of Incumbency und Registerauszüge aus allen bedeutenden Offshore-Standorten beschaffen – darunter die Britischen Jungferninseln (BVI), die Kaimaninseln, Delaware, die Seychellen, Jersey und die Marshallinseln –, jeweils passgenau auf die Anforderungen der MASAK abgestimmt.

3. Wie lange dauern Beschaffung und Apostillierung?

Bei digitalisierten Registern (etwa im Vereinigten Königreich oder in Deutschland) können elektronische Auszüge innerhalb von 24 bis 48 Stunden geliefert werden. Bei der Beschaffung von Urkunden in Papierform in Verbindung mit einer Apostille vor Ort oder einer türkischen konsularischen Legalisation liegt die Bearbeitungsdauer üblicherweise zwischen 5 und 14 Werktagen, je nach Auslastung der Behörden im jeweiligen Staat. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Richtwert handelt; einen genauen Zeitrahmen können wir Ihnen nach Eingang Ihrer förmlichen Angebotsanfrage nennen.

4. Was geschieht, wenn wir eine MASAK-Prüfung wegen fehlender Angaben zu ausländischen Firmenkunden nicht bestehen?

Wird die Unternehmensidentität eines ausländischen Kunden nicht überprüft oder der wirtschaftlich Berechtigte bei Transaktionen, die die Schwellenwerte der MASAK erreichen, nicht gemeldet (etwa der Schwellenwert von 185.000 TRY im Schmuckhandel), so drohen dem Unternehmen Bußgelder in Höhe von 568.890 TRY je Verstoß. Werden vorsätzliche Pflichtverletzungen oder Anhaltspunkte für Geldwäsche festgestellt, kann dies eine Strafverfolgung nach dem Gesetz Nr. 5549 zur Verhinderung der Wäsche von Erträgen aus Straftaten sowie nach den einschlägigen Strafvorschriften des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu) nach sich ziehen.

5. Übernehmen Sie auch die beglaubigten Übersetzungen und notariellen Beglaubigungen in der Türkei?

Ja. Wir bieten eine Komplettlösung aus einer Hand. Sobald die beglaubigte Firmenurkunde über unser Kuriernetz in der Türkei eintrifft, übernimmt unser Team die beglaubigte Übersetzung ins Türkische – unter strikter Beachtung der Terminologie des türkischen Handelsrechts – und lässt die Unterlagen von unseren Partnernotaren bearbeiten, sodass sie unmittelbar für Ihre Compliance-Akten verwendbar sind.

6. Können Sie überprüfen, ob ein ausländisches Unternehmen oder dessen Geschäftsführer auf internationalen Sanktionslisten stehen?

Ja. Im Rahmen unserer Premium-Pakete für die MASAK-KYC-Prüfung gleichen wir die ermittelten Angaben zu Geschäftsführern und Gesellschaftern mit den maßgeblichen internationalen AML- und PEP-Listen (politisch exponierte Personen) sowie mit den einschlägigen Sanktionslisten ab – darunter die Listen der OFAC, der EU und der Vereinten Nationen –, damit Ihr Unternehmen niemals unbeabsichtigt mit einem sanktionierten ausländischen Rechtsträger Geschäfte tätigt.

Datensicherheit und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (KVKK und DSGVO)

Firmenunterlagen, Gesellschafterverzeichnisse und Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten enthalten hochsensible Geschäfts- und personenbezogene Daten. Die grenzüberschreitende Übermittlung dieser Unterlagen ist mit erheblichen Compliance- und Sicherheitsrisiken verbunden. Sämtliche Beschaffungs- und Überprüfungsvorgänge erfolgen unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie des türkischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK). Ihre Unternehmensdaten werden über gesicherte Kuriernetze übermittelt, digitale Registerunterlagen auf Ende-zu-Ende-verschlüsselten Servern gespeichert, und nach Übergabe Ihrer Compliance-Akte greifen strenge Löschkonzepte.

Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
TürkeiHandelsregisterauszugApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
2. Juli 2026

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