Wir bieten Grundbuchauszüge Österreichs mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Österreich wird zwei Systemen gespeichert: dem Kataster und dem Grundbuch. Einträge im Grundbuch entsprechen vollständig ihren Gegenstücken im Kataster.
Die Verwaltung des Katasters wird vom Gesetz über Geodäsie von 1986 geregelt.
Der Kataster Österreichs wird vom Staatlichen Service für Metrologie und Geodäsie (BEV) verwaltet, welcher dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstellt ist. Auf lokaler Ebene ist der Service vertreten durch 41 lokale Vermessungsämter.
Österreich wird in Katastergemeinden aufgeteilt, von denen jede eine bestimmte Nummer an Grundstücken besitzt (die Gesamtnummer der Grundstücke im ganzen Land beträgt etwa 10 Millionen).
Die Aufgaben eines Katastereintrags in Österreich sind wie folgt: Bestätigung von Grundstücksgrenzen, Darstellung von unbeweglichen Flächen und Beschreibung des angedachten Zwecks.
Inhalt des Grundbuchs in Österreich:
Der Kataster enthält grundlegende Informationen über Immobilien und die technischen Daten. Er liegt in schriftlicher Form (Grundstücksverzeichnis) und graphischer Form (Digitale Katasterkarte) vor.
Der Kataster enthält die folgenden Informationen über Grundstücke:
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Gesamtfläche
- Verwendungszweck
- Graphische Darstellung der Grundstücksgrenzen
Der Kataster enthält nur wenige Informationen über Gebäude und Anwesen (nur Adressen und Koordinaten).
Register über Gebäude und Anwesen werden unabhängig vom Kataster auf staatlicher Ebene geführt. Nur die technischen Daten werden ins elektronische Register eingegeben, Zeichnungen und Pläne existieren nur in Papierform.
Hintergrundinformationen über Grundstücke in Papierform werden vom Staatlichen Service für Metrologie und Gedäsie selbst verwaltet. Seit dem Jahr 2003 sind viele dieser Informationen jedoch auch online auf einer digitalen Katasterkarte verfügbar (Maßstäbe: 1:1000, 1:2000 und 1:5000). Die hierfür nötigen Informationen werden in Österreich durch Luft- und Satellitenaufnahmen gewonnen.
Der Kataster Österreichs ist öffentlich zugänglich, die Informationen werden jedoch nur gegen Zahlung einer Gebühr zur Verfügung gestellt. Anfragen zu den persönlichen Daten von Eigentümern sind nur begrenzt möglich. Sie können nur in Ausnahmefällen von Personen mit spezieller Authorisierung und einem besonderen Status durchgeführt werden (Anwälte und Notare, die Eigentümer vertreten und innerhalb ihrer Kompetenzen handeln).
Die überwiegende Mehrheit der Verkäufe in Österreich lassen die Grundstücksgrenzen unangetastet. Wenn der Besitzer eines Grundstücks wechselt, ohne dass sich die Grundstücksgrenzen ändern, so müssen die Grenzen bei der Übergabe nicht näher spezifiert werden (es wird dennoch empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden). Wenn sich die Grenzen ändern werden die hierfür nötigen Pläne von authorisierten Konstrukteuren angefertigt.
Das Grundbuch wird vom österreichischen Justizministerium geführt. Es von den 147 verschiedenen Grundbuchabteilungen und Bezirksgerichten in Österreich auf dem neuesten Stand gehalten. Die Registration von Eigentumsrechten wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs, dem Gesetz über das Grundregister und dem Gesetz zur Entwicklung des Grundbuchs durchgeführt.
Um Eigentumsrechte zu registrieren muss zusätzlich ein Eintrag im Grundbuch beantragt werden. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bewerbung wird von einem Gerichtsoffiziellen oder auf Anweisung eines Richters gefällt. Nach erfolgreicher Registrierung dient der Eintrag im Register als Eigentumsnachweis eines Grundstücks/einer Immobilie.
Eigentumsrechte der Zug- und Bergbauindustrie werden in separaten Registern gespeichert.
Seit 1981 wird das Grundregister auch digital geführt und unterteilt sich in fünf Bereiche: Standort, Grenzen und Fläche eines Objekts, Eigentümer, Belege der Eigentumsrechte und Belastungen/Beschränkungen der Rechte.
Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, jedoch sind die persönlichen Daten der jeweiligen Eigentümer ähnlich wie im Kataster nicht für jedermann verfügbar.
Außer diesen beiden Systemen gibt es noch die 1985 gegründete Grundstücksdatenbank (GDB). Sie wird vom Staatlichen Computerzentrum verwaltet und enthält eine Vielzahl von zusätzlichen Informationen über Grundstücke (z.B. Bodenqualität). Die Grundinformationen werden direkt vom Justizministerium und dem Staatlichen Service für Metrologie und Geodäsie zur Verfügung gestellt, der Zugriff ist durch einen der wenigen Betreiber oder durch ein staatliches Netzwerk möglich.
Außerdem existieren noch verschiedene Geoinformationssysteme und private Kataster in Österreich.
Grundbuchauszüge und dem Kataster können entweder in elektronischer Form oder in Papierform mit Apostille erworben werden.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Österreichs kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
Ein Auszug aus dem Grundbuch enthält:
- Registernummer
- Standort
- Grundstücksgrenzen
- Grundfläche
- Daten über die Eigentümer
- Belegdokumente der Eigentumsrechte
- Informationen über Belastungen
- Informationen über Verpfändungen
Eine Katasterkarte enthält Informationen über:
- Standort
- Grundstücksgrenzen
Die Suche nach Einträgen ist möglich nach folgenden Kriterien:
- Vollständige Adresse
- Registernummer
- Exakter Standort
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Österreichs unterliegen der österreichischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Österreich
Österreich ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 14. November 1967 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 13. Januar 1968 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Österreich ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Österreich | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Österreich | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |