Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Saint Lucia mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Saint Lucia ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik. Die Staatsform ist eine parlamentarische Monarchie, das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, vertreten durch einen Gouverneur. Die Währung ist der ostkaribische Dollar, Amtssprache ist Englisch.
Die führenden Wirtschaftszweige sind Tourismus und finanzielle Dienstleistungen (unter anderem Offshore-Dienstleistungen). Dienstleistungen bilden 89% des BIP. Saint Lucia gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Commonwealth of Nations, und anderer internationaler Organisationen.
Saint Lucia ist eine «klassische» Offshore-Oase. Ins Handelsregister werden keine Daten über Unternehmensgründer eingetragen. Saint Lucia hat bis heute kein einziges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.
Das Rechtssystem in Saint Lucia ist sehr gemischt. Es wurde vom britischen und französischen Recht geprägt.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch, der Verordnung über Unternehmen und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Handelsregister für Unternehmen und geistiges Eigentum (ROCIP) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. ROCIP wurde im Jahr 2000 gegründet, vorher war das Hohe Gericht dafür zuständig.
Zwischen 2008 und 2009 wurde, unterstützt von der Weltbank, ein digitales Eintragungssystem einführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Registrierdatum
- Registrierende Behörde
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Saint Lucia | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus Saint Lucia mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Aus dem Handelsregister können auch folgende Dokumente bestellt werden:
- Certificate of Good Standing – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
- Eintragungsurkunde
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Saint Lucia muss zuerst eine Vorabanfrage verschickt werden.
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Folgende Unternehmen können in Saint Lucia registriert werden
- Private Limited Company
- Private Company Limited by shares
- Company limited by Guarantee
- Unlimited Company
- Public Limited Company
Darüber hinaus können in St. Lucia internationale Geschäftsunternehmen, Unternehmen für Export-Import-Operationen und Partnerschaften tätig sein.
Die Registrierung von Unternehmen wird vom Handelsregister St. Lucia und dem Register für geistiges Eigentum (ROCIP) durchgeführt und geführt, das Teil des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft ist. ROCIP wurde im Jahr 2000 durch ein besonderes Gesetz des Parlaments gegründet. Zuvor übte das Obergerichtshof ähnliche Funktionen aus.
Von 2008 bis 2009 hat ROCIP zusammen mit der Weltbank das Online-Registrierungssystem für Unternehmen eingeführt.
Apostille aus Saint Lucia
Wenn Sie Urkunden aus Saint Lucia den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Saint Lucia ist seit 2002 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Saint Lucia für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Außerdem können Handelsregisterauszüge für bereits aufgelöste Unternehmen beantragt werden.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Saint Lucia | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Saint Lucia | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Saint Lucia mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |