Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Kuweit an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Kuweit nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Kuweit ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Kuweit von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Kuweit zur Verwendung in Deutschland
Die Deutsche Botschaft in Kuwait kann kuwaitische Urkunden legalisieren, damit diese im deutschen Rechtsverkehr anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Anerkennung als echtes Dokument handelt und keine Bestätigung der Echtheit des Inhalts der Urkunde nach deutschem Recht bedeutet. Das Legalisationsverfahren in Kuweit besteht aus folgenden Schritten:- Sollte die Urkunde nicht bereits in englischer Sprache ausgestellt sein, muss die Urkunde vor der Vorsprache bei der Botschaft zunächst zusätzlich in die deutsche Sprache übersetzt werden
- Vorbeglaubigung (bestehend aus Sticker und Unterschrift) der Konsularabteilung des Kuwaitischen Außenministeriums
- Legalisation bei der deutschen Botschaft in Kuwait.
